zurück zur Übersicht Kastration von fremden Katern? 24.02.2010 von Ingeborg P. Hallo, ich wohne im Erdgeschoß und habe 2 Kater und eine Katze, alle kastriert. Meine Katzen sind Freigänger, sie springen aufs Fensterbrett und klopfen, wenn sie in die Wohnung wollen. Zur Zeit schleichen wieder ein paar Kater ums Haus rum, miauen und markieren vor der Haustür... Wenn ich Fenster oder Tür öffne, muss ich aufpassen, dass keine fremde Katze reinspringt. Meine Frage ist: Sollte es mir gelingen, einen Kater einzufangen, darf ich ihn dann einfach so zum Tierarzt bringen und kastrieren lassen? Ich weiß leider nicht, ob die Kater überhaupt Besitzer haben. Mich stört in erster Linie der Gestank (in der Wohnung), das wär mir die Arztkosten wert. Vielen Dank für Ihre Antwort! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vom Tierschutzgesetz könnte ihr Vorhaben gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die –eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ein anderer wichtiger Aspekt ist jedoch, dass Sie sich möglicherweise strafbar machen, da die Kater nicht in ihrem Eigentum stehen und somit fremd für Sie sind. Eine Kastration des Katers könnte daher rein rechtlich eine Sachbeschädigung fremden Eigentums darstellen. Versuchen Sie daher zunächst den Halter der Kater ausfindig zu machen und ihn von einer Kastration der Freigänger zu überzeugen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vom Tierschutzgesetz könnte ihr Vorhaben gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die –eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ein anderer wichtiger Aspekt ist jedoch, dass Sie sich möglicherweise strafbar machen, da die Kater nicht in ihrem Eigentum stehen und somit fremd für Sie sind. Eine Kastration des Katers könnte daher rein rechtlich eine Sachbeschädigung fremden Eigentums darstellen. Versuchen Sie daher zunächst den Halter der Kater ausfindig zu machen und ihn von einer Kastration der Freigänger zu überzeugen.