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Verschwinden von Katzen

von Monika N.

Seit ca. einem Jahr kümmere ich mich um eine Streunerkatzenfamilie in unserem Dorf. Ich füttere die fünf Katzen (2 Erwachsene und 3 Junge) regelmäßig und stelle ihnen draußen in unserem Garten Schlafkörbchen zur Verfügung, die auch gerne genutzt werden. Ins Haus kommen sie nicht. Mittlerweile habe ich es geschafft, die Mama-Katze, die anfangs sehr scheu war und sich nicht anfassen ließ, kastrieren zu lassen. Bei den jungen Katzen steht dies noch aus. Vor der Kastration hatte die Mama-Katze innerhalb dieses einen Jahres dreimal Junge bekommen, die bis auf eines alle auf mysteriöse Art und Weise verschwunden sind. Den letzten Wurf von drei mittlerweile 3,5 Monate alten Kätzchen gibt es noch, aber ich hege die Sorge, dass auch sie verschwinden könnten. Auf dem Nachbargrundstück steht eine Jägerhütte, die zu Jagdzwecken in regelmäßigen Abständen von unterschiedlichen Jägern bewohnt wird. Die Katzen verschwinden gerne, wenn Jäger sich dort aufhalten. Das Grundstück neben der Jagdhütte gehört dem einheimischen Jagdaufseher. Es ist bekannt, dass dieser gerne die Tierpopulation im und ums Dorf (Hunde, Katzen...) mit der Flinte nach seinem Gutdünken "reguliert", Beweise hierfür sind allerdings schwer zu erbringen. War es daher bislang nur eine Vermutung, dass er oder die anderen Jäger etwas mit dem Verschwinden der Katzen zu tun haben, habe ich seit gestern morgen Gewissheit. Gegen 7 Uhr morgens, als ich auf meinem Weg zur Arbeit aus dem Haus ging, hörte ich ein Kätzchen ganz jämmerlich und extrem laut miauen. Als ich dem Miauen nachging, entdeckte ich eines meiner kleinen Kätzchen in einer Lebendfalle neben dem Hauseingang des Jagdaufsehers. Es war keine Menschenseele zu sehen. Da ich es eilig hatte, habe nur schnell das Kätzchen befreit, das sich sofort in Sicherheit gebracht hat und bin dann zur Arbeit gefahren. Danach haben sich die kleinen Kätzchen den ganzen Tag lang nicht mehr blicken lassen, so dass ich erneut das Schlimmste befürchtete. Glücklicherweise sind sie gestern am späten Abend doch wieder zum Fressen erschienen. Aber ich bin nun natürlich permanent in Sorge. Leider habe ich erneut keine Beweise, keine Zeugen und wegen meiner Eile auch keine Fotos. Gibt es irgendetwas, das ich trotzdem unternehmen könnte, um meine und andere Tiere zukünftig vor solchen Übergriffen zu schützen? - Reden alleine bringt mit diesen Menschen leider nichts. Ich vermute, dass die Jäger die Kätzchen als Lebendköder benutzen. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Auskunft und Ihren Rat!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorgen und Ängste, ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
Da es jedoch weder Beweise dafür gibt, dass er wahllos Hunde und Katzen erschießt, als auch dass er die Kätzchen als Lebendköder benutzt, sollten Sie dies mit Vorsicht formulieren, da Sie ihm Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und u.U. andere jagdlichen Gesetzen vorwerfen. So können auch andere Gründe für das Verschwinden der anderen Kätzchen vorliegen, z.B. könnten andere Tierschützer, die von Ihren Bemühungen nichts wissen, die Kleinen regelmäßig eingefangen und vermittelt haben.
Fest steht jedenfalls, dass er eine Lebendfalle auf seinem Grundstück aufgestellt hat. Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Da Sie schreiben, dass das Grundstück dem Jagdaufseher handelt, besitzt er einen Jagdschein und darf diese Fallen aufstellen.
Wenn er Ihre eigenen Katzen, also Katzen, die ihn Ihrem Eigentum stehen einfangen sollte, könnten Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen, sollte er sie schuldhaft verletzten, natürlich auch einen Schadensersatzanspruch. Um zu prüfen, ob dies auch bei den Streunerkatzen zutrifft, müsste anhand der Einzelheiten geguckt werden, ob diese mittlerweile in Ihr Eigentum übergegangen sind oder ob Sie aus einem anderen Gesichtspunkten einen Unterlassungsanspruch haben. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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