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Trennung von zwei Hundehaltern - Wer hat das Besitzrecht ?

von Jacqueline V.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Freund hat sich vor 3 Jahren zusammen mit seiner damaligen Freundin (heute Ex-Freundin) einen Hund gekauft. Die beiden haben den von einem privaten Verkäufer erworben - kein Vertrag, sondern der Hund ist nur gechipt und auch bei Tasso gemeldet. Die beiden haben sich aber vor ca. 1,5 Jahren getrennt und jetzt kommt das Problem auf (da beide aufgrund von Studium bzw. Arbeit nicht genug Zeit für den Hund haben) wer entscheiden darf, wohin der Hund geht. Nach vielen Geschehnissen und Diskussionen die letzten Monate ist die Ex-Freundin der Meinung, dass der Hund dauerhaft zu ihren Eltern soll (die aber sonst die ganzen Jahre auch nicht wirklich Zeit hatten, da der Vater den ganzen Tag arbeiten geht und die Mutter auch Angst vor dem Hund hat. Die Ex-Freundin ist höchstens mal am Wochenende da). Mein Freund ist der Meinung, dass der Hund zu meinen Eltern gehen soll (er versteht sich total gut mit denen, hat auch schon ein Wochenende bei denen verbracht, hört total gut und fühlt sich dort pudelwohl. Meine Großeltern und mein Onkel mit Familie wohnen auch in direkter Nachbarschaft, sodass eine dauerhafte und liebensvolle Betreuung des Hundes möglich ist). Allerdings gehört der Hund ja beiden. Wie kann in solchen Fällen gehandelt werden, wenn bei den Beiden eine Uneinigkeit herrscht ? Da die beiden ja keinen Vertrag haben, wird der Weg über einen Anwalt und ein Gericht vermutlich keinen Erfolg haben oder ? Vielen Dank im Voraus für die Antwort. Liebe Grüße Jacqueline V.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass die beiden sich bereits vor 1,5 Jahren getrennt habe, wäre wichtig zu wissen, wo der Hund seitdem lebt und wer die Kosten für den Hund seit dieser langen Zeit trägt.
Da diese Infos fehlen, jedoch für die Rechtslage sehr wichtig sein können, kann ich Ihnen nur einen allgemeinen Überblick geben. Auch wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, so ist damals doch ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen, durch den die beiden Gemeinschaftseigentümer geworden sind, und wenn nach der Trennung nichts anderes vereinbart wurde, derzeit auch noch sind.
Können die beiden sich also nicht einigen, müsste letztlich ein Gericht anhand der Vorschriften der §§ 741 ff BGB über die Bruchteilsgemeinschaft entscheiden und müsste letztlich einem der beiden das Alleineigentum zuweisen, der dem anderen dann im Gegenzug einen Geldbetrag als Ausgleich zahlen muss. Der Alleineigentümer kann dann frei entscheiden, ob er den Hund behält oder an wen er ihn verkauft oder verschenkt.
Die beiden sollten also versuchen eine gütliche Lösung zu finden, ähnlich wie die Entscheidung des Gerichts verlaufen würde. Da sich beide nicht mehr ausreichend um den Hund kümmern können, sollten die beiden sich zu seinem Wohle zügig einigen, wer von beiden Alleineigentümer des Hundes wird und den anderen dafür ausbezahlt und dann aber auch allein darüber entscheiden darf, wo der leben darf. Dies sollte zu Beweiszwecken aber auch zur Klarheit schriftlich festgehalten werden. Müsste ein Gericht entscheiden, kann dies je nach Auslastung des Gerichts bis zu einem Jahr oder länger dauern.
 

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