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Fundkater

von Sandra W.

Ich war heute mit einem Fundkater, den ich ein halbes Jahr betreut habe, beim Tierarzt. Ich habe den Termin auch so vereinbart. Es war der erste Besuch und der Kater entwischte zu Beginn der Behandlung in der Praxis aus der Transportkiste. Dann geriet der Kater in Panik und konnte nicht mehr beruhigt werden. Der Tierarzt wurde ungehalten, äußerte mir gegenüber, so etwas will er hier nicht haben, und den Schaden den der Kater angerichtet hat und wenn sein Tierarzthelferin jetzt vier Wochen krankgeschrieben sei, wer für die Kosten aufkäme und nochmal, so etwas will er hier nicht haben. Dann wurde der Kater in eine Tierarztbox gesteckt. Eine Rechnung habe ich nicht bekommen, nur dann die Ansage, den bringen Sie hier nicht noch mal her. Lassen Sie ihn frei und überlassen Sie in sich selbst. So etwas von einem Tierarzt. Ist das die Vorgehensweise? Ich werde mit meinen anderen Tieren aus dem Tierschutz (Angsttiere) mir eine andere Praxis suchen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung über den Tierarzt, ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
Indem Sie den Kater zum Tierarzt gebracht haben und mit dem Tierarzt die kostenpflichtige Untersuchung und Behandlung vereinbart haben, haben Sie einen Dienstvertrag geschlossen, aus denen sich für Sie beiden Rechte und Pflichten ergeben. Leider schreiben Sie nicht aus welchem Grunde der Kater behandelt werden musste (also ob es z.B. eine Impfung oder eine Notlage war) und was genau der in Panik geratene Kater angerichtet hat. Da Sie aber schreiben, dass eine Krankschreibung der Mitarbeiterin im Raume stand und der Tierarzt nach dem Ersatz des entstandenen Sachschadens gefragt hat, muss der arme Kater in seiner Panik erheblich „randaliert“ haben.
Ich nehme an, dass alle Beteiligten nach dem Einfangen aufgebracht waren, unter Stress standen und die Aussage des Tierarztes, dass sie ihn sich selbst überlassen sollten, in diesem Lichte zu sehen ist. Sollte er tatsächlich einen Schadensersatz von Ihnen fordern, sollten Sie dies anwaltlich prüfen lassen.
So wie er die Freiheit hat zu entscheiden, ob er den Kater ein weiteres Mal behandelt oder nicht, rechtlich gesprochen, ob er mit Ihnen nochmals einen Dienstvertrag bezüglich dieses Katers abschließen möchte oder nicht, so haben Sie im Gegenzug ebenfalls die Freiheit künftig einen anderen Tierarzt aufzusuchen.
 
 

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