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Nachbar droht mit fangen & auszusetzen von meiner katze

von Jennifer B.

Meine Katze ( 3J. Alt , kastriert, gechipt, geimpft usw.) Ist eine ehemalige Strassenkatze aus Griechenland, ebenso wie ihre Mitbewohnerin. Seit 1,5 j. wohne ich nun hier in einer Doppelhaushälfte in Wohnviertel einer Kleinstadt. Meine Katze ist Freigängerin, manchmal 4/5 Tage außer Haus, bis sie wieder kommt. Heute nun der schock : Anruf vom Tierheim, meine Katze würde dort hin gebracht. Ich habe sie abgeholt und bat, dem Herren, der sie brachte (Rentner) auszurichten, wo sie wohnt und meine Telefonnummer zu übergeben, falls er fragen hat o.ä. Abends auf dem Balkon, meine Katze ist gerade zur Sekunde wieder auf freigang kam ein gebrüll, ob das meine Katze ist. Ich habe mich gefreut, als er meinte , er habe sie heute morgen ins Tierheim gebracht, wollte gerade runter zum Gespräch, als er schimpfte... Sie würde seit einer Woche bei ihm rum lungern, der Hund habe Angst vor der Katze, die Eheleute haben Angst, Terrassentüre aufzulassen, da sie 2 Vögel haben. Ich erklärte, dass sie die Katze mit Wasser & Lärm verscheuchen sollen, ich aber vorerst nicht viel machen kann. Da drohte er mir, wenn ich sie nicht einsperre und sie wieder zu denen kommt, würde er sie einfangen & 100km entfernt aussetzen. Dies sagte er unter Zeugen (seiner Frau, der es sichtlich leid tat & meiner Freundin). Falls meine Katze nun wirklich plötzlich verschwunden ist, kann ich da irgendwas machen, aufgrund seiner Drohung? Oder vorher ? Möchte natürlich in Ruhe nochmal das Gespräch suchen, aber ich bezweifle dass das es bringt. Was kann ich tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider verursachen Freigänger häufig solche Streitigkeiten zwischen Nachbarn, die in der Praxis leider nicht selten in regelrechte Nachbarschaftskriege und Gerichtsverfahre münden. Zwar müsste Ihr Nachbar dulden, dass sich der Kater auf der Terrasse aufhält, allerdings darf er Ihnen verbieten, dass er die Wohnung betritt. Würde er dies gerichtlich gegen Sie durchsetzen, müssten Sie -wie auch immer- dafür Sorge tragen, was in der Praxis schwierig bis unmöglich sein dürfte.
Auch wenn Ihr Nachbar Ihren Kater, sprich Ihr Eigentum nicht einfach einfangen und weit entfernt aussetzen darf, um ihn Ihnen zu entziehen, sollten Sie unbedingt kurzfristig eine gütliche Lösung finden, z.B. beim örtlichen Schiedsamt oder einem Mediator, um den Streit nicht eskalieren zu lassen.
 

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