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Anwesenheit des Besitzers bei Behandlung bzw. Operation der Katze

von Frank B. E.

Sehr geehrte Frau Fries, Ihnen dürfte bekannt sein, dass Bengalkatzen auf Grund des eigenwilligen Charakters und ihrer Vitalität nicht einfach zu handhaben sind. Mein kleiner Kater ist aus 3. Hand und hatte in seiner Hamburger Zeit bereits einige traumatische Erlebnisse bei Tierärzten hinter sich. Ebenso verbindet er das Autofahren mit diesen Erlebnissen. Wegen seines außergewöhnlichen "Selbstbewusstseins" kamen seine Vorbesitzer überhaupt nicht mit ihm zurecht - auch ließ er sich später gar nicht mehr anfassen. Schließlich gab man ihn an die Züchterin zurück und die Züchterin überredete dann mich, den "schwer erziehbaren Terroristen" wenigstens übergangsweise aufzunehmen.... Nun meine Frage: Ist im Falle einer stationären Behandlung beim Tierarzt die Anwesenheit des Besitzers bei der Behandlung bzw. Operation (rechtlich) erlaubt ?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da in keinem Gesetz diese Situation ausdrücklich geregelt, also auch nicht verboten ist, wäre Ihre Anwesenheit grundsätzlich erlaubt. Der Tierarzt bzw. die Tierklinik haben jedoch letztlich das Hausrecht und können bestimmen, ob Sie einer Behandlung oder eine OP anwesend sein dürfen oder nicht. Gerade in der aktuellen Coronazeit und den durch den Tierarzt einzuhaltenden und bußgeldbewährten Hygienemaßnahmen machen Tierärzte von diesem Recht Gebrauch und bestimmen z.B. dass nicht mehr der Halter sein Tier festhalten darf, sondern nur noch ein/e Mitarbeiter/in um den notwendigen Mindestabstand einzuhalten, andere Praxen lassen den Tierhalter gar nicht mehr mit in den Behandlungsraum, etc.
 

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