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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Dass ein Hund sich beim Spazieren gehen durch einen Zug an der Leinen beide Vorderläufe brechen kann, erscheint auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar. Auch der sehr hohe Behandlungsbetrag von ca 4.000,- Euro deuten auf schwere Verletzungen hin. Da von einem Unfall die Rede ist, müssten die Einzelheiten bekannt sein. Gibt es Zweifel an dem geschilderten Hergang, lassen Sie sich vom Tierarzt schriftlich ausführlich das Verletzungsbild beschreiben und fragen ihn, ob ein Sturz die Ursache sein kann bzw. wodurch diese Brüche zustande gekommen sein könnten.
Hinsichtlich der Kostenerstattung gilt zunächst, dass Sie als Halterin Ihres Hundes gemäß § 2 Tierschutzgesetz verpflichtet sind, Ihren Hund medizinisch behandeln und versorgen zu lassen.
Ob und in welcher Höhe Sie einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Freundin haben, hängt von den Einzelheiten und den vorhandenen Beweismitteln ab und läßt sich an dieser Stelle nicht konkret bewerten, daher nur ein Überblick möglich.
Rechtlich gesprochen, haben Sie mit Ihrer Freundin einen so genannten Verwahrungsvertag geschlossen (auch wenn Sie dies nicht ausdrücklich so benannt haben, liegt ein solcher Vertrag vor), so dass es ihre vertragliche Pflicht war, den Hund zu versorgen, zu verpflegen und vor Schäden zu bewahren. Diese Pflicht hat sie offensichtlich verletzt, da der Hund in ihrer Obhut so schwer verletzt wurde. Wenn Sie die Aussagen, dass sie schuld sei durch ihr Verhalten, als auch die Zusage der Kostenbeteiligung schriftlich oder per WhatsApp o.ä. vorlagen haben, sichern Sie dies als wichtiges Beweismittel.
Die Behauptung, Sie hätten Ihren Hund nicht richtig versichert, ist jedenfalls nicht geeignet sich von einer Schadensersatzverpflichtung zu befreien, da Sie nach dem LHundG NRW nur dazu verpflichtet sind eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen (soweit es sich um einen großen oder einen gefährlichen Hund handelt), wobei OP Kosten des Hundes darüber ohnehin nicht versichert sind.
Sollten Sie sich mit ihr nicht gütlich einigen können, sollten Sie sich angesichts der Höhe der Kosten anwaltlich über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten lassen.