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Katzen fangen in der Lebend Falle

von Sabine F.

Liebes Tasso Team, vor ein paar Tagen habe ich mich bei einem Katzenschutzverein gemeldet um sie ehrenamtlich zu unterstützen. Leider bin ich mir über die rechtliche Lage doch noch sehr unsicher um dies auch zu tun. Nun zu meinem Anliegen die Fallen sind Gitterboxen und meine Recherchen ergaben das nur Kasten oder Röhrenfallen zur lebendfallen aufstellen erlaubt sind, des weiteren hat keiner einen Fallenstellerschein noch einen Jagdschein was meines Wissens auch Voraussetzung zum Lebendfallen stellen ist. Nun meine Frage: gibt es im Tierschutz eine andere Regelung? über eine Rückantwort würde ich mich freuen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie sich vorab über die Rechtslage informieren.
Wie Sie schon richtig schreiben, fällt das Aufstellen von Lebendfallen unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Zudem müssen die Fallen mindestens zweimal täglich, morgens und abends zu kontrollieren.
Ob sich aus dem Landesjagdgesetz für Baden-Württemberg sowie der dazugehörigen Durchführungsverordnung für den Tierschutz etwas anderes ergibt, müsste eingehend geprüft werden. Wenden Sie sich für eine allgemeine Antwort (unabhängig davon welchen Verein sie unterstützen möchten)  an das Forstamt im Landratsamt Rastatt, das die Aufgaben der unteren Jagdbehörde übernimmt.
 

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