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Biss durch Kater

von Nicole S.

Halli liebes Tasso Team, ich bin in einer verzwickten Lage. Folgendes ist bei uns geschehen: Wir sind im Juni diesen Jahren innerhalb des Dorfes umgezogen. Unser Kater natürlich mit. Er ist ein Freigänger und durfte 8 Wochen nicht raus um sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. Mitte Juli fingen wir an ihn am Tag auf die Terasse zu lassen, bis wir nach ein Paar Tagen entschieden, ihn einfach abends mal raus zu lassen. Er stand morgens wieder vor der Tür dies funktionierte wunderbar jeden Abend und morgen. Am 29.09.2020 ließen wir ihn wie immer raus, doch am nächsten morgen war er nicht wie erwartet wieder da und auch die darauffolgenden Tage kam er nicht zurück. Samstag, am 03.10.2020, bekamen wir die Nachricht, dass er zurück in die alte Wohnung gelaufen ist und dort von unserer Nachmieterin versorgt wurde. (Diese besitzt auch einen kleinen Hund) Diese sagte, sie habe Ihn mit in die Wohnung genommen und dort verschantzte er sich auf den Küchenschränken. Er fraß und trank dort. Und sie bat mir sogar an, den Kater behalten zu wollen wenn wir uns nicht richtig kümmern können oder wollen. Als ich ihn abholen wollte, lies meine Nachmieterin den Kater grundlos wieder aus der Wohnung. Am Tag darauf war er wieder dort und auch diesmal nahm sie ihn mit in die Wohnung. Sie versuchte beidemale (laut Ihrer Aussage) den Kater in die Transportbox ihres Hundes zu verfrachten. Dabei biss und kratze er sie beide male am Arm und an der Hand. Ich holte den Kater am 04.10.2020 aus der Wohnung dort ab und sah die Bissverletzungen, welche mir nicht als schlimm vorkamen. Abends schrieb mir die Nachmieterin, sie läge im Krankenhaus mit einer Blutvergiftung wegen den Bissen meines Katers. Jetzt will Ihre Krankenkasse nicht für die Kosten der Op, Krankenwagentransport und Aufenthalt im Krankenhaus aufkommen und verlangt dies von mir. Ich habe aber leider bis dato keine Haftpflicht und kann diesen Schaden somit nicht auffangen. Meine Fragen daher sind: Trägt meine Nachmieterin eine Mitschuld da sie den Kater unaufgefordert einfach mit in ihre Wohnung nahm? Bin ich tatsächlich hafbar zu machen, wenn mein Kater plötzlich verschwindet und "Ärger" macht? Ich kann diesen ja nicht 24/7 betreuen. Es wäre ja auch möglich, dass der Hund oder auch der Igel, den sie auch noch betreut, sie gebissen hat oder? In wie fern muss ich bzw sie beweisen, dass es meine war oder nicht war? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist in der Tat eine verzwickte Lage.
Es ist medizinisch belegt, dass aufgrund der im Speichel eines Tieres vorhandenen Bakterien ein hohes Infektionsrisiko besteht, das zu dauerhaften Schäden führen kann, wenn die Wunde nicht sofort und sorgfältig versorgt wird. Daher ist die Qualität der Erstversorgung essenziell, um sowohl das Infektionsrisiko und Spätfolgen als auch ästhetische negative Folgen zu minimieren.
Aus diesem Grunde es jedenfalls nicht schon vornherein ausgeschlossen, dass eine Blutvergiftung durch einen Katzenbiß hervorgerufen werden kann.
Wenn (!) die Dame beweisen kann, dass Ihr Kater sie gebissen bzw. gekratzt hat und diese Verletzungen die Ursache für die Blutvergiftung usw. waren, müssen Sie grundsätzlich als Halterin gemäß § 833 BGB für den entstandenen Schaden aufkommen und müssen ein angemessenes Schmerzensgeld bezahlen. Da der Gesetzgeber diese Verpflichtung verschuldens-un-abhängig normiert hat, ist es unerheblich ob Sie dabei waren oder wie bei einen Freigänger eben üblich, diesen nicht 24/7 kontrollieren können. Nicht nur aus diesem Grund sollte jeder Katzenhalter eine private Haftpflichtversicherung abschließen.
Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In der Praxis wird dies in Prozentzahlen ausgerechnet, der Schaden wird „gequotelt“.
Im Zweifel müsste dies ein Gericht klären, dabei müsste die Dame beweisen können, dass es Ihre Katze war und Sie wiederum müssten die Mitschuld der Dame beweisen können.
Da Sie keine private Haftpflichtversicherung haben und in Anbetracht der geschätzten Höhe der Behandlungskosten und auch noch möglichen Ansprüchen eines Arbeitgebers, falls die Dame krankgeschrieben war, sollten Sie sich zumindest anwaltlich prüfen lassen, ob und welcher Höhe Ansprüche gegen Sie realistisch sind.
 

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