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Behandlung am Tier ohne Zustimmung

von Juliane B.

Hallo, meine Hündin, 12 Jahre alt, wurde am Samstag in einer Tierklinik wegen erbrechen behandelt. Wir haben Gina unter der Voraussetzung, das sie nur mit Infusion behandelt wird, dort gelassen. Wieder bekommen, habe ich mein Baby völlig zugedröhnt mit Medikamenten, Verhaltensgestört und der gesundheitliche Zustand ist nicht wirklich besser. Dafür habe ich dann noch 866 € bezahlt. Es geht mir weniger um das Geld, ich würde nur gerne wissen, darf der Arzt das? Ich hätte niemals zugestimmt, einen alten Hund so mit Chemie zuzudröhnen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung und die Sorge um Ihre Hündin, der es hoffentlich wieder besser geht, bitte aber um Verständnis für die sachliche Antwort.
Anhand der Rechnung, etwaigen Laborberichten, dem wahrscheinlich unterschriebenen Aufklärungs- und Einwilligungsbogens und einem Befundbericht, müsste geprüft werden, wie und mit welchen Medikamenten Ihre Hündin behandelt wurde und ob sich hieraus ein schuldhafter Behandlungsfehler der Tierklinik belegen lässt. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Eine Einschätzung ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher an dieser Stelle nicht möglich.
Hinzu kommt, dass leider in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch und die Einwilligung in die Behandlung ist, die oft aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist der Tierhalter, gerade wenn es sich um Notlagen handelt, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist.
Versuchen Sie wenn möglich nochmals in einem Gespräch mit dem behandelndem Tierarzt sich die Behandlung/Medikamentierung einerseits und die eingetretenen Folgen bei Ihrer Hündin nachvollziehbar erklären, nehmen Sie zu dem Gespräch, wenn möglich einen Zeugen mit. Des Weiteren können Sie sich auch die zuständige Landestierärztekammer wenden und Ihren Fall dort schildern. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt oder Tierklinik zu vermitteln.
 

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