zurück zur Übersicht Hundebetreuungsvertrag 03.11.2020 von Steffen E. Hallo, wir haben über Kleinanzeigen eine trächtige Hündin zur Pflege übernommen. Im Vertrag steht, dass wir uns über die Vermittlung der Welpen kümmern sollen, das Geld dafür würde uns als Aufwandsentschädigung zustehen. Im Vertrag steht allerdings auch, dass eine Hündin aus dem Wurf für die Besitzerin reserviert werden soll. Des Weiteren steht im Vertrag, dass sie uns regelmäßig Futter für die Hündin zukommen lassen. Jetzt sind die Welpen 7 Wochen alt und die Besitzer der Hündin haben sich für einen Rüden entschieden. Wir konnten allerdings feststellen, dass die Besitzer der Hündin kein richtiges Interesse an ihr haben. In der Anzeige zur suche der Pflegestelle stand drin, dass die Hündin kinderlieb ist und sich mit allen andern Hunden versteht. Tatsächlich hatte sie arge Probleme mit unserer Labradordame und hat nach unseren Kindern und mir geschnappt. Mittlerweile haben wir sie gut sozialisiert. Desweiteren schicken sie kaum Futter zu, sie fragen nicht nach wie es ihrer Hündin geht, geschweige denn dem Rüden. Kontaktaufnahme zu den Besitzern ist auch schwer, da wochenlang keine Reaktion auf Nachrichten kommen. Frage ist nun, ob wir aufgrund der gegebenen Umstände tatsächlich einen Welpen rausgeben müssen. Wir haben beide Bauchschmerzen beim Gedanken daran, die Hündin und den Welpen in die Familie zu geben, da die Hündin laut Aussage der Besitzer oft in Pflegestellen respektive in Tierpensionen ist. Müssen wir tatsächlich einen Welpen dort hingeben? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die rechtliche Situation ist leider etwas kompliziert, gut ist es, dass Sie einen schriftlichen Vertrag gemacht haben. Sofern Sie die Anzeige der vorherigen Halterin noch haben, sichern Sie diese als Beweismittel. Ebenso WhatsApp und E-Mail-Verläufe. All dies müsste unbedingt eingesehen werden, um zu prüfen, ob Sie den Rüden überhaupt herausgeben müssen und wenn ja, ob Sie die Herausgabe z.B. von der vollständigen Zahlung für das von Ihnen für die Mutter-Hündin bezahlte Futter abhängig machen dürften.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die rechtliche Situation ist leider etwas kompliziert, gut ist es, dass Sie einen schriftlichen Vertrag gemacht haben. Sofern Sie die Anzeige der vorherigen Halterin noch haben, sichern Sie diese als Beweismittel. Ebenso WhatsApp und E-Mail-Verläufe. All dies müsste unbedingt eingesehen werden, um zu prüfen, ob Sie den Rüden überhaupt herausgeben müssen und wenn ja, ob Sie die Herausgabe z.B. von der vollständigen Zahlung für das von Ihnen für die Mutter-Hündin bezahlte Futter abhängig machen dürften.