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Katze wird ohne unseren Willen gefüttert und im Haus gehalten

von Sabine S.

Guten Tag, meine Katze ist bei Tasso registriert. Als sie eine Woche nicht nach Hause kam, habe ich dies Tasso gemeldet und Suchplakate ausgehängt. Von einem Nachbarn erfuhr ich dann, daß die Katze in einem Haushalt auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefüttert und mit ins Haus genommen wurde. Sie ist ein nächtlicher Freigänger Nach mehrmaligem Bitten die Fütterung und das Hereinlassen der Kate zu unterlassen kam es wiederholt dazu. Was kann ich machen um zu unterbinden dass diese Leute sie mit Leckereien und Futter locken damit sie sie in ihr Haus locken Einsperren? Das würde für meine Begriffe nichts bringen da sie nachts freiläuft und im eingesperrten Zustand nur negative Erfahrungen mit uns verbinden würde. könnte man diesen Leuten das evtl schriftlich verbieten? ich bitte um ihre Mithilfe. Vielen Dank MfG 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da sie ihre Katze eben nicht einsperren können.
Sie als Eigentümerin haben das Recht jeden anderen von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Das Füttern und Anlocken einer fremden Katze ist zwar nicht grundsätzlich verboten. Das Landgericht München stellt aber klar heraus, gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers ist sogar das zu unterlassen, selbst wenn man der Meinung ist, es besser zu wissen als der Eigentümer. 
Da Gespräche nichts bewirkt haben, sollten Sie die Nachbarn schriftlich auffordern, jede Einwirkung auf Ihre Katze, insbesondere das Füttern ab sofort zu unterlassen.
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihr Nachbar die Katze füttert und sie im Haus behält. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten.
Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor noch versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
 

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