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Private Tierschutzorganisation behält Tiere ein

von vanessa k.

Hallo :) Folgendes Problem: Mitte des Jahres hatte ich mehrere Tierschutzvereine und private Organisationen um Hilfe mit meinen Farbmäusen gebeten, da diese ungeplanten Nachwuchs bekommen haben und wahre Aufbruchstalente sind und es irgendwie geschafft haben, sich immer aus den Käfigen zu befreien. Ich wurde von Tierheimen, privaten Organisationen etc. ignoriert oder es wurde eine Annahmegebühr von je 15 Euro pro Tier verlangt, was ich nicht für alle bezahlen konnte... Erst als ich keine andere Lösung gesehen hab und wirklich verzweifelt war, kam die Option Schlangenfutter in meine Gedanken. Das war das letzte, was ich wollte, aber ich konnte die artgerechte Haltung nicht mehr gewährleisten und zudem gingen die Böcke irgendwann aufeinander los. Meine Freundin hat sich dann über Facebook mit einer privaten Tierschützerin in Verbindung gesetzt, damit auch die letzte Chance genutzt wird, Hilfe bei der Abnahme,Versorgung etc zu bekommen. Was dann passiert ist, hätte ich mir nie von "Tierschützern" erträumen lassen.. Es wurden ohne mein Wissen Bilder gemacht, auf denen die Situation wirklich extrem Katastrophal aussahen und es wurde mir mitgeteilt, "dass in dem Beitrag mit Absicht übertrieben werde, um möglichst viele Spenden zu erhalten" Für mich war bis dahin soweit alles okay, solang meinen Mäusen und mir geholfen wird.. Allerdings wurde dann immer mehr "Hetze" betrieben und tatsachen wirklich tausend mal schlimmer dargestellt, als es tatsächlich war. Sogar meinen Freunden wurde geschrieben, ich hätte Tiere absichtlich misshandelt etc... was absolut nicht stimmt!!! Ebenfalls wurde von den angeblichen Profis eine Maus vergessen, weil diese entwischt ist. Jedenfalls war ausgemacht, dass alle Tiere mitgenommen und versorgt werden, aber dass ich die Gruppe (5 stück), die mir besonders am Herzen liegen, anschließend zurück bekomme. (Ohne die vergessene Maus) Die Dame hat meine Tiere in ihrem Namen behandeln lassen, ohne mich überhaupt mal zu informieren, was Sache ist, was Kosten angeht etc.. und ich habe oft nachgefragt, wurde aber immer hingehalten und vertröstet. Jedenfalls hab ich über das Internet rausgefunden, dass die Behandlungen alle abgeschlossen sind und somit wollte ich einen Abholtermin vereinbaren. Allerdings möchte die Dame mir meine Tiere nicht zurück geben, solange ich nicht alle Kosten übernommen habe. Und sie diese Tiere anhand des "Pfandrechts" einbehält. Als ich ihr mitteilte, dass ich ihr Geld vorbei bringen würde, stellte die Dame die Forderung, dass die "vergessene"Maus nachdem ich sie habe kastrieren lassen und tierärztlich durchchecken habe lassen  (auf meine Kosten), sie diese haben möchte. Es wurden niemals Verträge etc abgeschlossen, geschweigedenn wurde ich um Erlaubnis gefragt in meiner Wohnung Bilder zu machen. Jetzt meine Frage: Darf ein privater Tierschutzverein oder Organisation einfach meine Tiere einbehalten? Ich bin bereit die Kosten vom Tierarzt zu übernehmen, obwohl hierfür Spenden gesammelt wurden, aber ich möchte die ausgemachten Tiere zurück. Ich bin für jeden Tipp und jede Hilfe dankbar

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn Sie keine schriftlichen Verträge abgeschlossen haben, gibt es mindestens zwei verschiedene Verträge, da Verträge in der Regel auch mündlich oder WhatsApp etc. wirksam geschlossen werden. Da es verschiedene Regelungen gibt, stellt dies auch verschiedene Verträge dar:  einmal hinsichtlich der fünf Mäuse, die Sie zurückbekommen sollen und einmal hinsichtlich der restlichen Mäuse, die Sie endgültig abgegeben und damit übereignet haben.
Hinsichtlich der fünf Mäuse haben Sie mit der Dame wahrscheinlich rechtlich gesprochen einen wirksamen Verwahrungsvertrag geschlossen, so dass Sie nach wie vor Eigentümerin der Mäuse wären und einen Herausgabeanspruch, sowohl aus dem Verwahrungsvertag als auch als Eigentümerin,  haben. Positiv ist, dass die Dame die Rückgabe der Mäuse nicht generell ablehnt, sondern „nur“ von der Erstattung der entstandenen Kosten abhängig macht, rechtlich gesehen, also ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht. Damit erkennt sie Ihr Eigentum an. In Ihrem konkreten Fall ist nun zu prüfen, ob ein Zurückbehaltungsrecht an Haustieren überhaupt besteht (dazu gibt es unterschiedliche Urteile) und, ob es ihn Ihrem konkreten Fall überhaupt besteht, da Sie schreiben, dass Spenden für die Behandlung und die Versorgung der Mäuse gesammelt wurden und die Dame daher die Kosten im Ergebnis nicht zweimal verlangen kann.
Um nun dies alles genauer zu prüfen, müssten jedoch die gesamte Korrespondenz mit den Beteiligten (also WhatsApp-/Facebook-Verläufe etc.) eingesehen werden, insbesondere wie die Spendenaufrufe formuliert sind. Ohne die Einzelheiten einzusehen, ist eine Prüfung leider nicht möglich.
Fordern Sie die Dame schriftlich auf Ihnen wie vereinbart, die fünf Mäuse, also Ihr Eigentum unverzüglich zurückzugeben. Sollten Sie sich nicht einigen können, müssten Sie die Herausgabe notfalls gerichtlich einklagen. Vorher sollten Sie die Kosten und die Erfolgsaussichten jedoch von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht überprüfen lassen.
 

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