zurück zur Übersicht Schutzvertrag, schwer erkrankter Hund 13.01.2021 von Mia J. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, im August 2020 holten wir unseren Tierschutzhund direkt vom Flugzeug ab. Vorher wurde ein onlineüblicher Schutzvertrag unterschrieben. Damit sind wie leider nun in ein finanzielles Dilemma gerutscht. Die Vermittlerin ist leider nicht in einem registrierten Verein, der Schutzvertrag ist auf eine Tierschutzorganisation ausgestellt. Die üblichen Klauseln (1000 Euro) Strafe bei Nichteinhaltung etc sind im Vertrag enthalten. Uns wurde vorab gesagt, der Hund sei Tierärztlich gecheckt, geimpft und hätte keine MMK. Eigentlich hätter er kastriert werden sollen, wurde er aber nicht, damit waren wir einverstanden, da die Zeit drängte und der Flug gebucht war. Nach 3 Monaten brach der Hund mehr oder weniger zusammen. Er kam sehr abgemagert an, war voller Giardien, gegen die wir nach wie vor kämpfen. Er erlitt immer wieder unter Fierberschüben, Leishmaniose wurde schließlich festgestellt. letzte Woche brach er mit 41 C Fieber zusammen, 6 Personen haben ihn versucht, zu retten. Er hat überlebt, wir hoffen, dass er es schafft. Ich persönlich befinde mich als Selbständige im Lockdown, die Tierarztkosten haben die 4000 EUR Grenze schon überschritten, es geht finanziell nicht mehr lange gut. Kann man in Regress gehen? Können für Anschaffungs- und Arztkosten Forderungen gestellt werden? Es nimmt Ausmaße an, die alles übersteigen. Danke im voraus und mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrem Hund geht wieder besser. Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es für beide Rechtsansichten Urteile auch jüngeren Datums. In Ihrem Fall könnte vielleiht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen muss. Da Sie den Hund wieder zu sich nehmen möchten, muss geprüft werden, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen den Tierarzt und/oder den Verein haben und auf welcher Grundlage (also aus dem Vermittlungsvertrag und/oder aus Eigentum) und für den Fall, dass ein Herausgabeanspruch besteht, ist zusätzlich auch die Pflicht des Vereins für die Tierarztkosten aufzukommen zu prüfen, so wie in dem Fall, der vom AG Kassel entschieden wurde. Sichern Sie zu Beweiszwecken wenn möglich die Vermittlungsanzeige. Um dies zu bewerten zu können, müsste jedoch der geschlossene Vertrag und dessen exakte Formulierung eingesehen, als auch die bisherige Korrespondenz mit dem Verein und der Vermittlerin vorliegen. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrem Hund geht wieder besser. Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es für beide Rechtsansichten Urteile auch jüngeren Datums. In Ihrem Fall könnte vielleiht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen muss. Da Sie den Hund wieder zu sich nehmen möchten, muss geprüft werden, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen den Tierarzt und/oder den Verein haben und auf welcher Grundlage (also aus dem Vermittlungsvertrag und/oder aus Eigentum) und für den Fall, dass ein Herausgabeanspruch besteht, ist zusätzlich auch die Pflicht des Vereins für die Tierarztkosten aufzukommen zu prüfen, so wie in dem Fall, der vom AG Kassel entschieden wurde. Sichern Sie zu Beweiszwecken wenn möglich die Vermittlungsanzeige. Um dies zu bewerten zu können, müsste jedoch der geschlossene Vertrag und dessen exakte Formulierung eingesehen, als auch die bisherige Korrespondenz mit dem Verein und der Vermittlerin vorliegen. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.