zurück zur Übersicht Kaninchen gefunden 10.03.2010 von Marie Christin S. Muss ich für ein Findling die Tierarztkosten übernehmen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst sind Sie verpflichtet ein Fundtier umgehend der Behörde zu melden. Falls Sie das Tier abends bzw. am Wochenende finden, können Sie sich auch an die Polizei oder das örtliche Tierheim wenden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung ist die Behörde für die Erstattung notwendiger Tierarztkosten zuständig. Ob auch die Kosten erstattet werden müssen, die vor der offiziellen Fundmeldung angefallen sind, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Gegensatz zu Fundtieren muss die Behörde bei der Behandlung von herrenlosen Tiere und Wildtiere nicht zahlen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst sind Sie verpflichtet ein Fundtier umgehend der Behörde zu melden. Falls Sie das Tier abends bzw. am Wochenende finden, können Sie sich auch an die Polizei oder das örtliche Tierheim wenden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung ist die Behörde für die Erstattung notwendiger Tierarztkosten zuständig. Ob auch die Kosten erstattet werden müssen, die vor der offiziellen Fundmeldung angefallen sind, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Gegensatz zu Fundtieren muss die Behörde bei der Behandlung von herrenlosen Tiere und Wildtiere nicht zahlen.