zurück zur Übersicht Zwangssterilisation einer Katze? 10.03.2010 von Yvonne H. Guten Tag, ich habe voriges Jahr eine Streunerin jeden Tag gefüttert, nur behalten konnte ich sie nicht. Ich habe sie aber zu netten Leuten vermittelt. Damals war es so, dass sie auf Nachbars Grundstück im Mai 5 Junge bekam, von denen es 3 schafften. Die Kleinen waren irgendwann auf sich gestellt und Nachbarn behielten sie. Im August wurde die Mutter wieder rollig und als ich es bemerkte, versuchte ich Hilfe zu finden, damit sie sterilisiert wird. Ich konnte es nicht bezahlen. Leider verweigerte mir der Tierschutz diese Hilfe. Sie bekam auf Nachbars Grundstück wieder 5 Junge. Als der Nachbar dies bemerkte, wollte er sie töten, aber ich wußte, dass sie schon 2 Wochen alt sein mußten. Ich schritt in letzter Minute ein und hatte plötzlich in einem Eimer 5 Kitten in der Hand um die ich mich kümmern sollte. Mein Nachbar zur anderen Seite erlaubte, sie im Schuppen unterzubringen und die Mutter konnte sich in Ruhe um ihren Nachwuchs kümmern. Ich tat alles für sie und sie waren dann sogar stubenrein. Ich konnte alle vermitteln. Wir sammelten Geld und ließen die Mutter sterilisieren. Danach konnte ich sie wie gesagt auch vermitteln. Von dem 1. Wurf die 3 (1 Katze + 2 Kater) sieht man immer mal hier rumlaufen. Heute mußte ich leider beobachten, dass die Kater die Katze gedeckt haben. Ich bin sehr wütend, weil die Nachbarn nichts zum verhindern getan haben. Hier laufen Unmengen an Katzen rum, weil keiner zum Tierarzt geht. Wenn die aber den Wurf dann töten (falls sie ihn finden), wird die Katze ja sofort wieder rollig und da sie 24 Stunden mit 2 Katern zusammen ist, muß ich dazu nichts sagen! Das Tier tut mir sowas von leid! Kann man die Leute nicht zwingen, dass wenigstens die Katze sterilisiert wird? Sowas nervt mich dermaßen, und vor allem finde ich es Tierquälerei wenn eine Katze 3x im Jahr hecken muß. Die kleine ist selbst noch nicht mal 1 Jahr alt. Wenn ich das sehe, zerreißts mir wirklich das Herz. Kann man da was tun? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die vom Tierschutzgesetz in § 6 eigentlich verbotene Kastration eines Tieres, ist jedoch gerade zum Zwecke der unkontrollierten Vermehrung erlaubt. Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt und schildern dort schriftlich die Situation. Das Amt kann geeignete und erforderliche Schritte einleiten. Sind bereits Kitten getötet worden, ist dies Tierquälerei und kann sowohl beim Ordnungsamt als auch bei der Polizei angezeigt werden. Eine solche Anzeige sollten Sie jedoch nur dann erstatten, wenn sich dessen sicher sind und nicht nur vom Hörensagen von den getöteten Kitten erfahren haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die vom Tierschutzgesetz in § 6 eigentlich verbotene Kastration eines Tieres, ist jedoch gerade zum Zwecke der unkontrollierten Vermehrung erlaubt. Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt und schildern dort schriftlich die Situation. Das Amt kann geeignete und erforderliche Schritte einleiten. Sind bereits Kitten getötet worden, ist dies Tierquälerei und kann sowohl beim Ordnungsamt als auch bei der Polizei angezeigt werden. Eine solche Anzeige sollten Sie jedoch nur dann erstatten, wenn sich dessen sicher sind und nicht nur vom Hörensagen von den getöteten Kitten erfahren haben.