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Fundkatze wird nicht an Eigentümer zurückgegeben

von Lena H.

Sehr geehrte Frau Fries, unser Kater Karli, der bei Tasso registriert ist, ist seit August verschwunden und wir haben ihn nachdem wir ihn auch bei Tasso vermisst gemeldet. Vor zwei Wochen kam dann der Anruf, dass unser Kater gefunden wurde. Er ist seit August bei einer Familie, die ihn gefunden und einfach mitgenommen hat. Erst jetzt ist es über den Tierarzt, er den Chip entdeckt hat, rausgekommen. Wir wollten den Kater erst gleich wieder abholen, aber die Finder haben uns immer wieder vertröstet und uns ins Gewissen geredet, dass der Kater nun ein neues Zuhause hat und einen Kater-Bruder und wir ihn wieder rausreisen würden. Ich habe mich sehr einlullen lassen und gedacht, vielleicht ist es für Karli wirklich schlimmer, wenn er wieder einen Ortswechsel hat. Dabei habe ich immer das Wohl des Tieres über mein eigenes Empfinden gestellt, sonst hätte ich ihn gleich geholt. Ich habe aber von Anfang an zur Bedingung gemacht, dass ich mir das Umfeld anschauen möchte und es uns immens wichtig ist, dasss er Freigang hat. Die Familie hat mich erst hingehalten mit der Besichtigung und mir immer wieder neue Geschichten aufgetischt und nachdem ich am Donnerstag dort war und er in einer kleinen Wohnung im ersten Stock mit sechs Personen ohne Freigang lebt haben wir mitgeteilt, dass wir ihn wiederhaben möchten. Auch hier steht uns das Wohl des Tieres an erster Stelle. Nun gibt uns die Familie unseren Kater nicht wieder raus wenn wir nicht über 1000 € Beherbergungskosten zahlen. Obwohl die Familie den Fund nie gemeldet hat und wir dadurch garkeine Möglichkeit hatten Karli zu finden. Er ist ihnen auch nicht zugelaufen, sonder sie haben ihn einfach mitgenommen. Nun habe ich die Polizei eingeschaltet, damit wir unseren Kater wiederbekommen. Der Finder droht mit dem Anwalt. Ist es rechtens, dass die Finder hier eine Entschädigung gelten machen kann? Und wie kann ich den Kater dort rausholen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und herzliche Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie die Polizei eingeschaltet haben, sofern nicht geschehen, stellen Sie jetzt noch einen Strafantrag, sofern die Frist von drei Monaten noch nicht abgelaufen.
Die Polizei wird, sofern ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, prüfen, ob eine strafbare Fundunterschlagung nach § 263 StGB vorliegt. Lassen Sie sich das Aktenzeichen geben, um dann mithilfe eines Anwalts oder einer Anwältin Akteneinsicht zu erhalten.
Nun zu Ihrem zivilrechtlichen Herausgabeanspruch. Gut ist, dass die derzeitigen Besitzer (nicht zu verwechseln mit dem Eigentum) nicht behaupten, dass sie selbst nun Eigentümer seien, sondern die Herausgabe „nur“ vom Ersatz des Pflegebedarfs geltend machen. Unabhängig davon, ob dieses Zurückbehaltungsrecht überhaupt besteht, erscheint die Summe unrealistische hoch, hier wäre interessant zu wissen, wie sich dieser Betrag denn zusammensetzt.
Wenn die Familie keine ordnungsgemäße Fundanzeige (also entweder beim örtlichen Fundbüro, oder Feuerwehr oder Polizei) nachweisen kann, sind die Regelungen über den Fund auch nicht anwendbar, Finderlohn und Eigentumserwerb nach sechs Monaten scheiden daher aus.
Zu prüfen ist jedoch, ob Sie tatsächlich (wenigstens) Futterkosten erstatten müssen, da Sie diese Kosten, wäre der Kater in dieser Zeit zu Hause gewesen, auch gehabt hätten, so genannte „Sowiesokosten“. Dies hängt jedoch von den Einzelheiten ab, lassen Sie sich daher bei Bedarf anwaltlich zumindest beraten oder auch direkt vertreten.
 

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