zurück zur Übersicht Ermäßigung Hundesteuer bei Hartz IV? 13.03.2010 von Frank S. Hallo, Ich wollte mal nachfragen, ob es irgendwie möglich ist, die Hundesteuer für Hartz IV-Empfänger aufzuheben oder geringer ausfallen zu lassen, da ich auch leider zu dieser Gruppe gehöre, ist es mir leider nicht möglich, die Hundesteuer von 157,-Euro zu zahlen. Wäre über eine Antwort, was ich machen könnte, sehr Dankbar. gruss Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde erlässt eine Hundesteuersatzung, in der nicht nur die Höhe der Steuer sondern u.a. auch geregelt ist, wer keine oder weniger Steuern bezahlen muss. Die meisten Hundesteuersatzungen sind mittlerweile auch im Internet zu finden, so auch die der Stadt Köln. Für Hartz IV-Empfänger liegt der ermäßigte Steuersatz in Köln für einen Hund bei 60,00 EUR. Diese Ermäßigung gilt jedoch nur für einen Hund und muss beantragt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde erlässt eine Hundesteuersatzung, in der nicht nur die Höhe der Steuer sondern u.a. auch geregelt ist, wer keine oder weniger Steuern bezahlen muss. Die meisten Hundesteuersatzungen sind mittlerweile auch im Internet zu finden, so auch die der Stadt Köln. Für Hartz IV-Empfänger liegt der ermäßigte Steuersatz in Köln für einen Hund bei 60,00 EUR. Diese Ermäßigung gilt jedoch nur für einen Hund und muss beantragt werden.