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Kosten Befundbericht

von Claudia F.

Hallo Tasso Team. Ich habe meine Hündin in einer TA Praxis vorgestellt, da sie Probleme mit dem Bewegungsapparat hat. Ich habe um einen kompletten Check inkl. Röntgen von Hüfte, Schulter und Ellenbogen gebeten. Bei der Besprechung nach den Untersuchungen sagte die TÄ dass alle Gelenke soweit ok sind, es keiner op Bedarf. Allerdings hat meine Hündin muskuläre Probleme, die ich mit Physio behandeln soll. Die Röntgenbilder habe ich zur Auswertung einem Gutachter geschickt und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Heraus kam dass ein wichtiges Röntgenbild vom Ellenbogen fehlt. Die Hüfte wurde als A1 eingestuft. Darauf hin habe ich den Befundbericht der TÄ angefordert, was mir verweigert wurde. Mir wurde aber nahe gelegt, dass meine Hündin eine Goldimplantat OP bekommen soll, da die Hüfte schlecht sei. Nachdem ich nochmals um den Befundbericht fragte bekam ich die Antwort,dass ich 100 € dafür zahlen muss. Nun meine Frage. Ist das korrekt dass ich für den Befundbericht zahlen muss. Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Behandlungskosten des Tierarztes richten sich nach der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT), die ca. 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte sowie den jeweiligen Gebührensatz aufzählt und zuletzt im Februar 2020 angepasst wurde.
Da die GOT keine konkreten Endbeträge vorgibt, muss der Tierarzt nach dem „Baukastenprinzip“ die einzelnen Teile anhand des Gebührenverzeichnisses für tierärztliche Leistungen zusammenrechnen. So besteht eine Kastration z.B. aus einer Voruntersuchung, der Injektion des Narkosemittels, der eigentlichen OP und der Injektion des Antibiotikums. Je nach Schwierigkeit des Einzelfalls, kann er seine Leistung mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes abrechnen. Die Zusatzkosten für Material, Laborbefunde, Medikamente, Fahrtkosten für Hausbesuche und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind darin nicht enthalten und werden noch zusätzlich abgerechnet. So ergibt sich aus den verschiedenen Posten der Endbetrag.
In Ihrem konkreten Fall geht es um einen schriftlichen Bericht. Da der Tierarzt Kosten von 100,00 EUR in Aussicht stellt, nehme ich an, dass er sich entweder auf das Gebührenverzeichnis und dort Ziffer 103  für ein einfaches Gutachten bezieht, da der dreifache Wert 76,95 EUR + MWSt beträgt oder auf Ziffer 104 für ein ausführliches Gutachten, wofür der einfache Satz 83,38 EUR + MWSt beträgt.
Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie sich der genannte Betrag von 100,00 EUR errechnet. Prüfen Sie auch anhand der Rechnung für seine bisherige Tätigkeit, ob er dort nicht schon eine Bescheinigung oder ein Gutachten abgerechnet hat. Zusätzlich könnten Sie sich auch an die Landestierärztekammer wenden.
 

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