zurück zur Übersicht

Falsche Angaben beim Kauf

von Magdalena K.

Erstmal lief alles ganz seriös ab und die Frau, mit der wir uns getroffen haben, schien auch nett zu sein. Auf den ersten Blick schien der Hund auch ganz gesund zu sein, doch dann fiel uns auf, dass er am Rücken eine kahle Stelle hat und zudem auch recht dünn war. Die Frau meinte daraufhin, dass dies nur vom Fellwechsel entstanden ist und bald wieder normal sein wird. Wir fragten sie dann, ob er wirklich schon geimpft wurde, sie bestätigte wieder, er sei geimpft und gechipt. Zudem sagt sie, dass er bald 2 Jahre alt wird. Also kauften wir den Kleinen. Doch einige Wochen später, nachdem wir beim Arzt waren, fanden wir raus, dass diese kahle Stelle nicht vom Fellwechsel stammen kann und der Hund auch einige Jahre älter sein muss als 2. Wir schrieben den alten Besitzer daraufhin an, der uns dann sagte, er sei schon 3 Jahre alt und nicht geimpft wedernoch angemeldet. Und dass diese Wunde etwas anderes war als der Fellwechsel. Wir haben ihm dann gesagt, dass wir einen Teil rückerstattet wollen, da wir wirklich sehr viel in den Kleinen investieren mussten, weil sie uns so angelogen hat und dazu trotzdem zu viel Geld verlangt hat.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier ist ein Betrug bzw. eine arglistige Täuschung zu prüfen, der/die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben kann.
Auch wenn Sie keine konkrete Frage gestellt haben, nehme ich an, dass Sie von der Verkäuferin eine Zahlung verlangen. Um dies prüfen zu können, ist vorab die Entscheidung zu treffen, ob Sie den Hund behalten oder zurückgeben möchten, da dies wichtig für die Prüfung der möglichen Anspruchsgrundlagen ist. Würden Sie z.B. den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder würden Sie den Rücktritt erklären, so würde danach der Vertrag laut BGB rückabgewickelt, das heißt sie müssten ihn wieder zurückgeben.
Wenn Sie den Hund behalten möchten, ist eine Kaufpreisminderung und der Betrag der Reduzierung zu prüfen. Daneben ist zu prüfen, ob Sie die entstandenen Tierarztkosten erstattet verlangen können, für die fehlende Impfung sowie die Behandlung der Wunde am Rücken.
Um Ihre Ansprüche, die Eurobeträge und ob es sinnvoll ist eine Strafanzeige zu erstatten konkret prüfen zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein, der Kaufvertrag eingesehen werden, sofern ein schriftlicher Vertrag vorliegt und auch die Korrespondenz mit der Verkäuferin, also WhatsApp Verläufe etc. Sichern Sie zu Beweiszwecken die Verkaufsanzeige und alle Nachrichten/E-Mails etc mit der Verkäuferin. Wenden Sie sich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung