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Fundkatze

von J. I.

Hallo, ich habe letztes Jahr im Oktober ein verwahrlostes Kätzchen im Regen am Waldrand gefunden und aufgenommen. Anschließend bin ich zum Tierarzt gefahren und habe diese Katze durchchecken lassen und überprüfen lassen, ob ein Chip oÄ. vorhanden ist. Mir wurde erklärt, dass eine Registrierung der Katze erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist erfolgen darf, da es sein kann, dass sich ein Besitzer meldet. Also habe ich die Katze bei den Tierheimen in der Umgebung als Fundkatze angemeldet. Nach einigen Wochen ist die Katze "entlaufen" und wurde von unserer Nachbarin entdeckt. Sie hat ein Bild in unserer Whats-App "Dorfgruppe" gestellt und nach dem Besitzer gefragt. Daraufhin haben wir Sie persönlich bei Ihr abgeholt. Zwei Tage später war die Katze dann wie vom Erdboden verschluckt. Ich habe Sie beim Tierheim als vermisst gemeldet, auf meinen Socialmedia einen Aufruf gestartet und ebenfalls in die besagte Whatsapp-Gruppe Bilder geschickt und gefragt, ob die Katze gesehen wurde. Wochenlang oder gar monatelang bin ich täglich mehrmals die Straßen im Ort abgefahren und konnte mir nicht erklären, dass die unglaublich zutrauliche Katze von jetzt auf gleich verschwunden ist. Ich habe mich dann nach langer Zeit damit abgefunden, dass Sie sicher vom Auto überfahren wurde oder jemand sie mitgenommen hat. Am späten Abend am 30.04.2021, also knapp 6 Monate später (entlaufen am 15.11.2020) ist die Katze wieder aufgetaucht. Sie ist nicht zu verwechseln: dreifarbig und nur ein Auge. Also nahm ich die Katze erneut bei mir auf und teilte dem Tierheim mit, dass die Katze wieder zurück ist. Am nächsten Morgen erwartete mich eine böse Nachricht, in der sofort mit Polizei und Anwalt gedroht wurde, von dem Sohn der Nachbarin die zuvor die Katze einmal gefunden habe. Er sagte, sei seine Katze, ist auf Ihn registriert und er möchte sie unverzüglich zurückhaben. Der Sohn war ebenfalls in der Whatsapp Gruppe und hat dort meinen Aufruf Monate vorher lesen könne. Ebenfalls wusste seine Mutter, dass die Katze bei mir untergekommen ist. Vor lauter Aufregung am Vorabend habe ich ehrlich gesagt auch nicht nach der Tätowierung geschaut. Als er mir die Nachricht geschrieben hat, habe ich nachgesehen und leider ist sie tatsächlich tätowiert. Lange Vorgeschichte, aber nun zu meiner Frage: Die Katze war keine 6 Monate in seiner Obhut und ist trotzdem auf seinen Namen tätowiert. Er hat weder Fundmeldungen beim Tierheim abgegeben, noch im Fundbüro, noch in der Nachbarschaft, Whatsapp etc. Es liegt wirklich sehr Nahe dass er zu 100% gewusst hat, wem die Katze "gehört". Nun postet er täglich auf seinen Social Media Plattformen, was ich für ein schlechter Mensch sei, seinem Kind das Haustier zu entwenden. (Ich habe auch einen Neffen und eine Nichte die sehr an der Katze gehangen haben und unheimlich traurig waren, als Sie plötzlich verschwunden war) Wie gehe ich nun damit um? Meiner Meinung nach hat er nicht rechtens gehandelt und kein Anrecht darauf, die Katze zurückzufordern. Meine Nachweise über den Fund der Katze am 30.09.2020 liegen vor, ebenso wie die Fundmeldungen und Vermisstmeldungen. Bilder als Beweise ebenfalls. Ich hoffe Sie können mir eine gute Nachricht überbringen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist dies sehr kompliziert und an dieser Stelle nicht zu beantworten. Gut ist jedenfalls, dass Sie die Katze bei sich, also im Besitz haben (ob Sie auch Eigentümerin sind, müsste geprüft werden) und wenn der Herr sie tatsächlich herausfordern will, er dies notfalls über eine Klage gegen Sie vor dem zuständigen Amtsgericht versuchen muss. Dort muss er dann aber auch beweisen können, dass er Eigentümer der Katze ist.
Das Gericht würde dann den Hergang prüfen. Fest steht jedenfalls, dass Sie im Oktober eine fremde Katze gefunden und bei sich aufgenommen haben. Da Sie nicht wussten wem das Kätzchen gehört, waren Sie als Finderin gemäß § 965 BGB verpflichtet, bei der „zuständigen Behörde“ eine Fundanzeige aufzugeben. Da die zuständige Behörde eigentlich das städtische Fundbüro ist, müsste in Ihrem Fall geprüft werden, ob die Fundanzeigen in den Tierheimen ausreichend war, so z.B. ob es in Ihrem Wohnort ein städtische Tierheim gibt, das die Funktion des Fundbüros für gefunden Tiere inne hat. Wenn Ihre Fundanzeige als solche des BGB gilt, dann lief ab dem Zeitpunkt die Sechsmonatige Frist, nach dessen Ablauf, Sie Eigentümerin des Kätzchens werden konnten, sofern sich nicht der Eigentümer bzw. ein Berechtigter meldet. Nach Ihrer Schilderung haben Sie die Fundanzeige im Oktober 2020 gemacht und hatten die Katze ca. 6 Wochen bei sich, bevor sie am 15.11.2020 entlaufen war. Die sechsmonatige Frist wäre dann im April 2021 abgelaufen.
Nachdem das Kätzchen bei Ihnen im November 2020 entlaufen ist und der Herr das Kätzchen aufgenommen hat, war sie auch für ihn eine fremde Katze, so dass er ebenfalls nach § 965 BGB verpflichtet war, eine ordnungsgemäße Fundanzeige aufzugeben. (Da Sie schreiben, dass Sie das Kätzchen nach dem Fund im Oktober zum Tierarzt gebracht haben und auf einen Chip o.ä. haben untersuchen lassen, unterstelle ich, dass die Tätowierung im Ohr damals noch nicht da und der Herr die Katze in seiner Obhut hat tätowieren lassen.) Hat er diese Anzeige unterlassen, so könnte er sich wegen einer Fundunterschlagung strafbar gemacht haben, zudem würde es für ihn schwierig seinen Eigentumserwerb nachzuweisen.
Hinsichtlich der Beleidigungen über Sie in den sozialen Medien, sollten Sie ihn zur sofortigen Unterlassung auffordern. Ob eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung und/oder Beleidigung o.ä. möglich und sinnvoll ist, sollte ebenfalls geprüft werden. Wenden Sie sich daher am Besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um nicht nur die Rechtslage sondern auch das taktisch sinnvolle weitere Vorgehen bewerten zu lassen.
 

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