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Transportkosten für Tierrettung

von Theresa G.

Sehr geehrte Frau Fries, vor kurzem wurde mein entlaufener Kater (in 66500) gefunden und ich bekam von Tasso die Mitteilung, die Tierrettung des DRK hat meine Katze gefunden. Nach einem Telefonat mit dem DRK wurde ich darüber informiert das eine Kollegin schon auf dem weg sei um zu prüfen ob jemand unter meiner Adresse (in 66484) anzutreffen sei. Mein Kater wäre einer Frau im neben Dorf mautzend hinterhergelaufen. Vor Freude über den Fund meinte ich nur das ich zuhause sei und froh über den Fund sei. Ich dankte der Dame des DRK`s und fragte ob eine Spende angemessen sei, was Sie bejahte. Ein paar Tage später bekam ich eine Rechnung der den Notdiensteinsatz für die Fundkatze 'an der Fahrbahn' beinhaltete, in Höhe von 100Euro, und eine Desinfektion inkl. Feiertagszuschlag von 25Euro. Nun würde mich interessieren ob ich ohne Hinweis auf die Transportkosten(hätte sie bei Nachfrage zur Spende mitteilen können) und der 'Notlage' meiner Katze 'an der Fahrbahn' überhaupt die Kosten tragen muss. Denn nach meiner Info ist mein Kater einer 'Frau im Dorf' hinterhergelaufe, was keine Notlage für den Notdienst darstellt, und ich hätte selber zur Tierrettungsstation fahren können um meinen Kater abzuholen. Die Dame des DRK´s befand sich schon auf dem weg bevor ich telefonsich informiert wurde. Danke für die Antwort im Vorraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Gerade bei Freigängern kommt es in der Praxis immer wieder zu Rettungseinsätzen, die die Halter dann bezahlen müssen/sollen.
Wäre Ihre Katze z.B. von der örtlichen Feuerwehr „gerettet“ geworden, könnte die Feuerwehr gegen den Tierhalter, auch wenn dieser den Rettungseinsatz nicht persönlich in Auftrag gegeben hat oder gar nicht anwesend war, einen Gebührenbescheid erlassen. Geregelt ist dies in den jeweiligen Kostenordnungen für die Feuerwehren.
In Ihrem Fall ist aber ja nicht die Feuerwehr oder eine Behörde tätig geworden, so dass sich die Anspruchsgrundlage des DRK (eines eingetragenen Vereins) für die Zahlungsaufforderung nicht aus einer Kostenordnung o.ä. ergeben kann, sondern aus einem anderen Grunde. Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste die Rechnung daher eingesehen werden um nicht nur die angegeben Grundlage auf derer die Kosten berechnet werden prüfen zu können, sondern auch ob die Höhe angemessen ist. Werden die Kosten als Schadensersatz geltend gemacht müsste die Tierrettung im Streitfall u.a. den Notfall beweisen können und müsste sich ihre Schadensminderungspflicht entgegen halten lassen, da Sie telefonisch erreichbar waren und die Katze abgeholt hätten.
Versuchen Sie daher in einem klärenden Gespräch eine gütliche Lösung mit der Tierrettung zu finden, sollte das nicht möglich sein und die Tierrettung den Betrag anmahnen, lassen Sie die Rechnung von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht prüfen.
 

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