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Tierschutzhund krank

von Sonja P.

Hallo, Frau Fries! Ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage in Bereich "Auslandsbezug" fällt... Wir haben unseren Hund von einem Tierschutzverein und er hat vom ersten Tag an gebrochen und Durchfall. Das geht nun seit 6 Wochen und hunderten Euro an den Tierarzt so weiter! Laut Pflegeperson, bei der er eineinhalb Wochen zur Vermittlung war, gab es dort keine Probleme. Ich habe den Tierschutz um Unterstützung gebeten. Doch ich bekomme keine vernünftige Rückmeldung, es ist keine gute Kommunikation möglich... Heute steht der nächste Tierarzttermin an. Ich bin verzweifelt, weil sich meine Ausgaben samt Tierschutzgebühr nun fast schon auf 1000 Euro belangen. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten? Danke für Ihre Hilfe!
 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass Sie einen schriftlichen Tierschutzvertrag abgeschlossen haben, aus dem sich Ihre Ansprüche ergeben könnten. Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. Diese Unterscheidung ist jedoch wichtig für die Prüfung der Ansprüche. Für beide genannten Rechtsansichten gibt es jeweils Urteile auch jüngeren Datums.
In Ihrem Fall könnte vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom konkreten Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen muss. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass neuen Halter*innen eines Auslands-Tierschutzhundes bewusst sein muss, dass es sich um ein Tier handelt, deren Vorgeschichte im Zweifel unbekannt ist und die Tierheime/Vereine sich auf die Angaben der Vorbesitzer (soweit bekannt) der Tierschützer im Ausland oder auf die Erfahrungen der Pflegestellen, wo die Pflegestellen bis zur Vermittlung untergebracht sind, verlassen müssen. Eine entsprechende Regelung ist in der Regel in den Vermittlungsanzeigen und/oder in den Tierschutzverträgen, die die neuen Halter unterschrieben haben enthalten daher ist zu prüfen, ob und wie dies in Ihrem Fall formuliert ist.
Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt alle Laborberichte etc. sowie einen ausführlichen Bericht über den Zustand, die Diagnose und seine Einschätzung seit wann dieser Zustand bestand und dass die Behandlungen dringend notwendig waren, geben. Um zu prüfen, ob Ansprüche bestehen und ob diese erfolgreich geltend gemacht werden können, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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