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Hund wird nicht vom Besitzer abgeholt und zahlt nicht

von Alexandra G.

Hallo, Seit Januar habe ich von einem Bekannten seinen Hund aufgenommen. Erst hieß es dass er für 6 Wochen in Urlaub verreisen wollte und dann wurde es immer wieder verlängert. Mittlerweile weiß ich dass er auswandern will. Der Hund ist immer noch bei mir und er hat mein Geld ,was ich gefordert habe ,noch nicht bezahlt. Ich hatte ihm schon eine Frist gesetzt bis 31. Mai zu zahlen und seinen Hund hier abholen zu lassen. Keine Reaktion. Hab ich rechtlich die Möglichkeit den Hund zu veräußern bzw. weiter zu vermitteln? Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie bereits eine Frist gesetzt haben und ihn in Verzug gesetzt haben. Allerdings müsste der genaue Wortlaut eingesehen werden, um zu prüfen, ob und wenn ja, welche Konsequenzen Sie ihm nach Fristablauf angekündigt haben. Speichern Sie diese Nachricht oder E-Mail zur Sicherheit ab, da Sie die Aufforderung im Streitfall beweisen müssen.
Unabhängig davon sind verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen. Sie könnten z.B. versuchen den Hund zurückzugeben, dazu sollten Sie einen oder mehrere Zeugen mitnehmen. Sie könnten auch der örtlichen Polizei den Sachverhalt schildern und bitten Sie zu begleiten und zu vermitteln. Falls dies erfolglos bleibt, könnten Sie Ihren nochmals schriftlich am besten per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per E-Mail oder WhatsApp auffordern, den Hund innerhalb von einer Woche (schreiben Sie ein konkretes Datum in den Brief) bei Ihnen abzuholen. Drohen Sie ausdrücklich an, dass Sie den Hund nach Fristablauf ohne eine weitere Mahnung auf seine Kosten in eine Pension/ein Tierheim geben oder zu verkaufen. Fordern Sie zusätzlich die Zahlung der Ihnen für den Hund bereits entstandenen Kosten auf.
Ob und welchen konkreten nächsten Schritt Sie nach Fristablauf machen sollten, sollten Sie jedoch vorher anwaltlich abklären lassen, da verschiedene Probleme bestehen. Sollte eine Pension sich überhaupt darauf einlassen, dass Sie dort einen fremden Hund in Pflege geben, so sind dennoch Sie der Vertragspartner und Schuldner der Kosten! Ein Tierheim wird die Übernahme des Hundes wahrscheinlich ablehnen.  Wenden Sie sich dann bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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