zurück zur Übersicht

Hund eines anderen Mieters attackiert meine Katze

von Dagmar S.

Einen wunderschönen guten Tag! Wohne seit gut 9 Jahren mit meiner Freigängerkatze im EG in einem Mehrfamilienhaus (haben alle unterschiedliche VM). Meine Katze geht weder ins Haus noch zu anderen Mietern in die Wohnung. Gerade im Sommer liegt meine Katze (14) gerne draußen und es gab noch nie Probleme. Nun hat ein anderer Mieter seit über einem Jahr eine Freundin, die fast ständig hier ist, und sie hat vor einem Jahr einen jungen Golden Retriever „angeschleppt“. Während sie arbeiten geht, ist der Hund eben bei besagtem Mieter und natürlich auch die restliche Zeit. Gerade wenn der Mieter mit dem Hund Gassi geht, dreht der Hund beim Anblick meiner Katze oder anderer Kleintiere vollkommen durch. Im letzten Jahr hat der Hund meine Katze attackiert und der Mieter konnte den Hund kaum noch halten und wäre dabei beinahe noch in Nachbars Garten geflogen. Meine Katze hat sich panisch im Gestrüpp versteckt. Den Mieter darauf angesprochen, dass der Hund ohnehin nicht seiner sei und seine Freundin mit dem Tier mal in die Welpenschule soll, hat er mir gedroht und spricht seitdem nicht mehr mit mir. Jetzt ist wieder Sommerzeit und nun kam es vor 3 Tagen zu einem ähnlichen Vorfall. Der Hund ist so abgedreht, dass ich echt Angst um meine Katze hatte. Zudem hat meine Katze seit dem ersten Vorfall panische Angst vor diesem Hund. Es gibt hier noch einen weiteren Hund, der einem anderen Mieter gehört und da ist das Verhältnis zwischen Hund und meiner Katze sogar richtig tiefenentspannt. Ich kann und werde meine Katze nicht einsperren, weil jemand „seinen“ Hund nicht unter Kontrolle hat. Hier scheint es eine Leine nämlich nicht zu tun, sondern ich halte hier schon einen Maulkorb für angebracht. Kann ich hier meinen VM in die Verantwortung nehmen oder wäre es gleich besser das Ganze auf dem direkten Weg mit dem anderen Mieter per RA zu klären? Vielen lieben Dank für Ihre Einschätzung.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorge um Ihre Katze.
Zuständig für die Überprüfung, ob es sich bei dem Hund um einen gefährlichen Hund im Sinne des § 2 Absatz 2 HundeVO handelt und die damit u.a. verbundene Leinen- und Maulkorbpflicht aus § 9 HundeVO gilt, ist das Ordnungsamt am Wohnort der Hundehalterin. Dorthin können Sie sich wenden und die Vorfälle schildern. Wenn Augenzeugen dabei waren, sollten Sie diese angeben.
Weil der Ärger zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn aber nun schon länger besteht und Drohungen ausgesprochen wurden, sollten Sie sowohl die oben genannte Anzeige beim Ordnungsamt als auch die Beauftragung eines Anwaltes zuvor gut abwägen, da dies die Situation wahrscheinlich eher verschlimmern wird und im schlimmsten Fall der Hund tatsächlich auf Ihre Katze gehetzt wird oder von einer Attacke nicht abgehalten wird.
Um eine gütliche Lösung zu finden, könnten Sie z.B. wie schon angedacht, Ihren Vermieter bitten hier zu vermitteln oder den Weg über das zuständige Schiedsamt suchen.
Wenn dies alles ergebnislos bleibt, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin um das sinnvolle weitere Vorgehen prüfen zu lassen.
 

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung