zurück zur Übersicht Tierquälerei? 17.06.2021 von Patricia R. Hallo, unser Kater wurde letzten Freitag von 2 Huskies auf deren Grundstück gebissen, nach dem Angriff lebte der Kater noch. Der Besitzer der Huskies ist jedoch nicht mit ihm in die Tierklinik gefahren, sondern hat ihn in einem Karton in seiner Pappmülltonne entsorgt. Er war wohl nach dem Angriff einmal bei uns zu Hause und hat geklingelt, wir waren zu dem Zeitpunkt an der Ostsee. Wir wurden über den Vorfall nicht informiert. Ich selber habe ihn dann am Sonntag in besagter Tonne gefunden. Der Katet war noch nicht steif, die Starre war am Montag eingetreten und unsere Tierärztin meinte, dass er vermutlich bis Sonntag noch gelebt hat. In unseren Augen ist das Tierquälerei. Was können wir tun, damit der Besitzer nicht gänzlich ungestraft davon kommt? Wir haben bei der Polizei, beim Veterinäramt und beim Tierschutz angerufen, uns wurde jedes Mal gesagt, dass wir nichts machen könnten. Es wäre sozusagen persönliches Pech des Katers. Wir würden uns freuen, eine Antwort hierzu zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere sehr, dass Ihren Kater auf so tragische Weise verloren haben und im Anschluss von den Behörden mit dem fragwürdigen Hinweis auf „persönliches Pech“ abgespeist werden. Um nicht wieder von der Polizei abgewimmelt zu werden, können Sie schriftliche eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung und unterlassene Hilfeleistung, da auch Tiere von dieser Norm erfasst sind, erstatten und zusätzlich einen Strafantrag stellen. Richten Sie diese Anzeige nicht an die Polizei, sondern direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Schildern Sie alles sachlich und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Trennen Sie klar zwischen Tatsachen und Vermutungen. Lassen Sie sich von der Tierärztin die Vermutung über den Todeszeitpunkt als Beweismittel schriftlich geben. Fügen Sie Beweise bei (z.B. die tierärztliche Bescheinigung, Fotos) und benennen Augenzeugen, wenn vorhanden. Leider schreiben Sie nicht, wie und von wem Sie den Sachverhalt erfahren haben, da es wichtig ist, ob es der Nachbarn selbst war und er damit nicht nur die das Verhalten seiner Hunde sondern auch sein Verhalten die noch lebende Katze einfach in der Mülltonne zu entsorgen, statt ihr die dringend notwendige Hilfe zukommen zu lassen, zugegeben hat. Falls Sie dies alles nur von Dritten erfahren haben, müssen Sie unterscheiden, wer tatsächlich Augenzeuge war und wer alles nur vom Hören-Sagen weitergibt. Fordern Sie die Staatsanwaltschaft auf Ihnen das Aktenzeichen zu nennen, so könnten Sie über einen Anwalt Akteneinsicht fordern, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Des Weiteren können Sie die Anzeige auch beim Ordnungsamt Ihres Wohnortes erstatten, damit dort geprüft wird, ob ein Verstoß gegen das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorliegt und ob es sich um einen bzw. zwei gefährliche Hunde nach § 7 NHundG handelt. Zu guter Letzt muss der Hundehalter gemäß § 833 BGB für die Schäden, die seine Hunde anrichten haften und Ihnen Schadensersatz für Ihren verstorbenen Kater und mögliche weitere Kosten (Tierarzt, Einäscherung oder Bestattung) ersetzen. Wenn Sie unsicher bei der Formulierung sind, lassen Sie die Anzeigen und den Schadenersatz von einem Anwalt oder einer Anwältin erstellen/fordern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere sehr, dass Ihren Kater auf so tragische Weise verloren haben und im Anschluss von den Behörden mit dem fragwürdigen Hinweis auf „persönliches Pech“ abgespeist werden. Um nicht wieder von der Polizei abgewimmelt zu werden, können Sie schriftliche eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung und unterlassene Hilfeleistung, da auch Tiere von dieser Norm erfasst sind, erstatten und zusätzlich einen Strafantrag stellen. Richten Sie diese Anzeige nicht an die Polizei, sondern direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Schildern Sie alles sachlich und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Trennen Sie klar zwischen Tatsachen und Vermutungen. Lassen Sie sich von der Tierärztin die Vermutung über den Todeszeitpunkt als Beweismittel schriftlich geben. Fügen Sie Beweise bei (z.B. die tierärztliche Bescheinigung, Fotos) und benennen Augenzeugen, wenn vorhanden. Leider schreiben Sie nicht, wie und von wem Sie den Sachverhalt erfahren haben, da es wichtig ist, ob es der Nachbarn selbst war und er damit nicht nur die das Verhalten seiner Hunde sondern auch sein Verhalten die noch lebende Katze einfach in der Mülltonne zu entsorgen, statt ihr die dringend notwendige Hilfe zukommen zu lassen, zugegeben hat. Falls Sie dies alles nur von Dritten erfahren haben, müssen Sie unterscheiden, wer tatsächlich Augenzeuge war und wer alles nur vom Hören-Sagen weitergibt. Fordern Sie die Staatsanwaltschaft auf Ihnen das Aktenzeichen zu nennen, so könnten Sie über einen Anwalt Akteneinsicht fordern, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Des Weiteren können Sie die Anzeige auch beim Ordnungsamt Ihres Wohnortes erstatten, damit dort geprüft wird, ob ein Verstoß gegen das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorliegt und ob es sich um einen bzw. zwei gefährliche Hunde nach § 7 NHundG handelt. Zu guter Letzt muss der Hundehalter gemäß § 833 BGB für die Schäden, die seine Hunde anrichten haften und Ihnen Schadensersatz für Ihren verstorbenen Kater und mögliche weitere Kosten (Tierarzt, Einäscherung oder Bestattung) ersetzen. Wenn Sie unsicher bei der Formulierung sind, lassen Sie die Anzeigen und den Schadenersatz von einem Anwalt oder einer Anwältin erstellen/fordern.