zurück zur Übersicht Überraschende Rechnung vom Fremdlabor 22.06.2021 von Bianca K. Sehr geehrte Damen und Herren, Wir waren mit unserem Kater in einer Tierklinik, um uns eine Zweitmeinung einzuholen. Bei Tierarzt Nr. 1 haben wir bereits einen Tupferabstrich mit bakterieller Untersuchung gemacht. Da die Symptome aber nicht vergingen, sind wir zur Klinik für die Zweitmeinung. Nach dem 2. Besuch dort, hat die Klinik auch einen Tupferabstrich in Auftrag gegeben. Und hat zusätzliche Untersuchungen getätigt. Danach haben wir die Rechnung bezahlt. Die bakterielle Untersuchung wurde dort mit 0 Euro angegeben. Jetzt nach 4 Wochen bekommen wir noch eine Rechnung vom Fremdlabor in Höhe von 93 Euro für die bakterielle Untersuchung. Von diese Rechnung war nie die Rede und hatten wir von Tierarzt Nr. 1 auch nie erhalten. Hinzu kommt, dass das Fremdlabor nicht mal was gefunden hat. Was die Klinik hätte wissen müssen, da der Kater bereits Antibiotika etc. erhalten hat. Kann man da was gegen tun? Wir möchten diesen Betrag nicht bezahlen, da von weiteren Kosten nie die Rede war. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Tierärzte und Tierkliniken in der Regel kein eignes Labor haben, wird ein externes Labor damit beauftragt. Die Abrechnung erfolgt unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Praxis/Klinik ab. So gibt es Praxen, die die Laborkosten in der eigenen Rechnung mit dem Tierhalter abrechnen (wie wahrscheinlich Tierarzt Nr. 1) und andere die den Posten mit 0 € ausweisen da das Labor seine Kosten direkt mit dem Tierhalter abrechnet. Ist das Labor tätig geworden, unabhängig davon, ob bzw. wie der Befund lautet, muss der Tierhalter diese Dienstleistung bezahlen. Ich nehme an, dass das Labor den Betrag im Zweifel mittels Mahnbescheid oder auch gerichtlich geltend macht, Sie sollten versuchen, mit der Tierklinik die Sache zu klären, und weisen Sie dabei darauf hin, dass Sie nicht auf die externe Rechnung hingewiesen wurden und dass aus Ihrer Sicht der zweite Abstrich und die Untersuchung unnötig war.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Tierärzte und Tierkliniken in der Regel kein eignes Labor haben, wird ein externes Labor damit beauftragt. Die Abrechnung erfolgt unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Praxis/Klinik ab. So gibt es Praxen, die die Laborkosten in der eigenen Rechnung mit dem Tierhalter abrechnen (wie wahrscheinlich Tierarzt Nr. 1) und andere die den Posten mit 0 € ausweisen da das Labor seine Kosten direkt mit dem Tierhalter abrechnet. Ist das Labor tätig geworden, unabhängig davon, ob bzw. wie der Befund lautet, muss der Tierhalter diese Dienstleistung bezahlen. Ich nehme an, dass das Labor den Betrag im Zweifel mittels Mahnbescheid oder auch gerichtlich geltend macht, Sie sollten versuchen, mit der Tierklinik die Sache zu klären, und weisen Sie dabei darauf hin, dass Sie nicht auf die externe Rechnung hingewiesen wurden und dass aus Ihrer Sicht der zweite Abstrich und die Untersuchung unnötig war.