zurück zur Übersicht Meine Katze bei einer fremden Familie 05.07.2021 von petra k. Guten Tag, meine Katze ist seit dem 9.5.21 entlaufen, sie ist eine Wohnungskatze. Nun habe ich erfahren, dass sie seit ca 3 Wochen bei einer Ausländischen Familie* ist und soll wohl in meiner Nähe sein. Nun kommt aber das Problem, ich weiß nicht welche :( Habe schon Flyer mit 3 Sprachen gemacht, dann mit "dass sie Medikamente braucht , Finderlohn.... und bei einem im Flyer benannten Tierarzt abzugeben. Die Mitarbeiter wissen dort auch Bescheid. Bis jetz hat sich nix getan. Bitte, was kann ich noch tun / schreiben also Flyer, dass diese Familie endlich mir wieder geben.? * Woher ich das weiß möchte ich hier nicht so gern veröffendlichen, also, wenn dann in einer privaten Nachricht. Lg P Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie aufgrund von Informationen, die Sie durch Dritte erhalten haben, den Verdacht haben, dass Ihre Katze unrechtmäßig einbehalten wird, könnten Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Fundunterschlagung erstatten und sollten gleichzeitig auch einen Strafantrag stellen. Dort müssten Sie allerdings Ihre Informationen offenlegen, da ohne diese die Polizei keine Ermittlungen führen kann. Sollte die Polizei tatsächlich den Aufenthaltsort Ihrer Katze ermitteln können, können Sie über einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht bekommen um so an den Namen und die Adresse zu kommen und Ihre Katze zurückfordern zu können, notfalls mithilfe eines Gerichts.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie aufgrund von Informationen, die Sie durch Dritte erhalten haben, den Verdacht haben, dass Ihre Katze unrechtmäßig einbehalten wird, könnten Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Fundunterschlagung erstatten und sollten gleichzeitig auch einen Strafantrag stellen. Dort müssten Sie allerdings Ihre Informationen offenlegen, da ohne diese die Polizei keine Ermittlungen führen kann. Sollte die Polizei tatsächlich den Aufenthaltsort Ihrer Katze ermitteln können, können Sie über einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht bekommen um so an den Namen und die Adresse zu kommen und Ihre Katze zurückfordern zu können, notfalls mithilfe eines Gerichts.