zurück zur Übersicht Beschlagnahmung meines Hundes 07.07.2021 von Patricia M. Sehr geehrte Damen und Herren, im letzten Monat hatte ich eine Psychose und irrte mit meiner Hündin Lola über die Insel Texel. Letzendlich wurden wir von der Polizei aufgegriffen und Lola in eine Auffangstation gebracht. Lola wurde dort von meiner Cousine abgeholt und zu einer Bekannten gebracht. Ich wurde am Montag, den 5.July entlassen. Heute erhielt ich einen Anruf von Frau T., vom hiesigen Veterinäramt, die mich darüber informierte, dass ich meinen Hund vorraussichtlich nicht mehr halten darf. Frau S., die meine Lola in Verwahrung hat, speiste mich bei meiner email an sie mit dem Verweis ab, Infos gäbe es beim Veterinäramt. Sie hat mir auch desöfteren angedroht, mir den Hund wegzunehmen, wenn ich in eine andere Stadt ziehe. Ich hänge sehr an meinem Hund und das Desaster kam nur dadurch, das ich meine Tabletten nicht genommen habe. Bitte helfen Sie mir. Ich habe schon seit meinem 9. Lebensjahr Hunde und sie waren immer gut versorgt. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass das Veterinäramt die Hündin zunächst vorübergehend sichergestellt hat und Ihrer Cousine eine Herausgabe an Sie aus diesem Grunde verboten hat. Da das Veterinäramt bereits tätig geworden ist, ist eine Beurteilung an dieser Stelle leider nicht möglich, da nicht nur der gesamten Sachverhalt sondern auch die vorhandenen Schreiben der Behörde eingesehen werden müssen. Wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und halten sich unbedingt an die von dem Amt gesetzten Fristen, da nach Fristablauf im Zweifel keine rechtlichen Schritte mehr möglich sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass das Veterinäramt die Hündin zunächst vorübergehend sichergestellt hat und Ihrer Cousine eine Herausgabe an Sie aus diesem Grunde verboten hat. Da das Veterinäramt bereits tätig geworden ist, ist eine Beurteilung an dieser Stelle leider nicht möglich, da nicht nur der gesamten Sachverhalt sondern auch die vorhandenen Schreiben der Behörde eingesehen werden müssen. Wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und halten sich unbedingt an die von dem Amt gesetzten Fristen, da nach Fristablauf im Zweifel keine rechtlichen Schritte mehr möglich sind.