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Rücktritt vom Welpenverkauf

von Heide S.

Hallo Frau Fries, meine Schwester und ich haben mit unseren beiden Zwergschnauzer Hunden einen Wurf gemacht. Jetzt war ein Welpeninteressent da, der sich einen Rüden der noch zu haben war, angeschaut hat. Er hat sich nach einigen Überlegungen und sehr Misstrauischen Fragen dazu entschlossen, den Rüden zu nehmen. Er hat dann den Rüden mit einer Reservierungsgebühr reserviert, und wollte aber die Versicherung das wenn mit dem Welpen etwas ist, er z.B. krank ist die Gebühr zurück. Das nachfolgende Gespräch, über die zukünftige Fütterung des Welpen bei dem neuen Besitzer hat uns dann im Anschluss als er wieder weg war, zu der Entscheidung gebracht, das wir den Rüden doch nicht an diesen Interessenten verkaufen wollen. Ich habe dann dem Interessenten am nächsten Tag mitgeteilt das wir uns entschlossen haben den Rüden doch nicht an ihn verkaufen werden. Er möchte uns bitte seine Bankverbindung mitteilen damit wir die Reservierungsgebühr zurückgeben können. Bis jetzt hat er mir aber keine Antwort auf meine Nachricht gegeben. Wie soll ich mich verhalten? Kann ich aus dem Verkauf zurücktreten? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier ist die Frage, ob zwischen Ihnen und dem Interessent durch die Reservierung und die Zahlung des Geldes (die wahrscheinlich die Anzahlung für den Kaufpreis war) bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde oder nur eine Art Vorvertrag/Reservierungsvertrag und was hinsichtlich der Rücktrittsmöglichkeiten für Sie als Verkäuferin und den Käufer/Interessenten besprochen und vereinbart wurde.
Indem Sie dem Interessenten mitgeteilt haben, dass Sie den Hund nicht an ihn verkaufen möchten und Sie ihm die Reservierungsgebühr zurückzahlen möchten, haben Sie bereits den Rücktritt erklärt, ob nun von dem Vorvertrag oder dem Kaufvertrag. Ob dieser wirksam ist, hängt von den Einzelheiten und Ihrer Vereinbarung mit dem Interessenten ab.
Wenn bisher nicht geschehen, fordern Sie den Interessenten schriftlich auf Ihnen innerhalb von 14 Tagen seine Kontoverbindung mitzuteilen, damit Sie ihm die Reservierungsgebühr überweisen können. Sollte er sich weiterhin hierauf nicht melden oder die Erfüllung des Kaufvertrages, sprich die Übereignung des Welpen einfordern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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