zurück zur Übersicht

Katze wird von Kater attackiert, gejagt und gebissen

von Birgit S.

Sehr geehrte Frau Fries, meine Katze ist 10 Jahre alt, sterilisiert und Freigängerin. Sie hält sich meist bei uns im Hinterhof auf. Im Haus wohnt eine junge Frau, die einen ca. 3-4 Jahre alten, großen, kräftigen Kater hat (angeblich kastriert) . Dieser wurde bis zum Sommer letzten Jahres in der Wohnung gehalten. Im Sommer 2020 setzte sie das Tier für die Zeit ihres Urlaubs hinaus, öffnete eines der Kellerfenster, stellte eine Schüssel Futter davor und verschwand. Da ich nichts davon wusste, ließ ich meine Katze wie gewohnt hinaus in den Hof. Der Kater entpuppte sich von Anfang an als sehr aggressiv und angriffslustig. Ich wusste zu dem Zeitpunkt auch nicht, dass das der Kater aus unserem Haus ist. Er verfolgte und jagte meine Katze bis auf meinen Balkon und in die Wohnung. So kam es irgendwann dazu, dass er ihr eine große Bisswunde zufügte, die vom Tierarzt genäht werden musste. Sie bekam für 3 Wochen lang Antibiotika und Schmerzmittel, durfte nicht nach draußen und ich musste mit ihr mehrmals zur Kontrolle. Meinen Urlaub, den ich in dieser Zeit geplant hatte, musste ich stornieren und die Stornierungskosten zahlen. Als die Katerbesitzerin aus ihrem Urlaub zurück war, erzählte ich ihr von dem Verhalten ihres Katers und was mit meiner Katze passiert war. Ich erfuhr, dass sie das Tier von jemandem übernommen hat, die ihn weggeben mussten, weil er sich dort auch aggressiv gegenüber seinen Artgenossen verhalten hatte. Auch seine jetzige Besitzerin beißt er in Beine und Füße. Nichtsdestotrotz wollte sie ihren Kater weiterhin nach draußen lassen. So einigten wir uns auf eine bestimmte Zeitspanne am Tag für seinen Freigang. Leider wurde diese Vereinbarung nicht lange eingehalten. Mehrere Gespräche brachten immer nur eine gewisse Zeit lang Ruhe und dann geht alles wieder von vorn los. Nach wie vor wird meine Katze, die inzwischen sehr ängstlich geworden ist, von dem Kater sofort attackiert und gejagt , sobald sie im Hof auftaucht. Wenn sie auf der Katzentreppe von meinem Balkon sitzt und "spürt", dass der Kater draußen ist, traut sie sich vor Angst schon gar nicht mehr hinaus. Meine Katze hat für mich einen sehr hohen emotionalen Wert (sie gehört praktisch mit zur Familie). Ich mache mir große Sorgen um sie, vor allem dass der Kater ihr wieder eine Verletzung zufügt. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um den Auseinandersetzungen mit der Katerbesitzerin ein Ende zu bereiten? Wie gesagt, sie ignorierte bisher alle unsere "Abmachungen" und ist in der Beziehung sehr unzuverlässig. Ihrer Meinung nach sei es völlig normal, dass Kater andere Katzen jagen und beißen??? Schließlich sei er kein "Schoßkätzchen"? Das Thema beschäftigt mich sozusagen tagtäglich und mittlerweile bin ich nervlich wirklich am Ende. Die Tierarztkosten und die Stornierungskosten für meinen Urlaub habe ich bisher noch nicht zurück verlangt. Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen .

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Verhalten der Katzenhalterin betrifft verschiedene Bereiche.
Zunächst ist hier deren Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz zu nennen, wonach es verboten ist,  ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Das Zurücklassen liegt vor, wenn sich der Tierhalter entfernt und das Tier längere Zeit unbeaufsichtigt sich selbst überlässt, beispielsweise im Urlaub. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbot verstößt, kann von der zuständigen Behörde gemäß § 18 Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € belegt werden.
Da die Gespräche mit der Nachbarin bisher nur kurz geholfen haben, gibt es zwei Möglichkeiten vorzugehen. Zum einen müsste die Nachbarin als Halterin gemäß § 833 BGB für die Schäden, die ihr Kater anrichtet haften. Dies umfasst die Tierarzt- und die entsprechenden Fahrtkosten, ob davon auch die Stornokosten umfasst sind, müsste im Einzelnen geprüft werden. Allerdings müssen Sie beweisen können durch Zeugen, Fotos etc., dass es der Kater der Nachbarin war, der Ihre Katze so verletzt hat, da sie dies bestimmt bezweifeln wird.
Zum anderen können Sie die Nachbarin auffordern, ihn so zu halten, dass er nicht mehr Ihr Haus betritt und auf Ihre Katze einwirkt, so hat z.B. das Landgericht Bonn im Jahre 2009 entschieden. Ihre Rechte als Eigentümerin und Besitzerin Ihrer Katze ergeben sich aus §§ 903, 862, 1004 Absatz 1 in Verbindung mit § 90a BGB.
Versuchen Sie auf dieser Grundlage nochmals eine gütliche Lösung zu erreichen, da ein Prozess gerade unter Nachbarn oft zu regelrechten Nachbarschaftskriegen führt und lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden.
In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
 
 

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung