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Kranker Assistenzhund vom Züchter

von Gisela D.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe letztes Jahr im Juli einen Golden Retriever Welpe bei einem Züchter gekauft, der zum Assistenzhund ausgebildet werden sollte. Züchter war gleichzeitig auch Assistenzhundtrainer, der auch den Welpentest machte, ob er als Assistenzhund geeignet ist. Der Welpe kam schon mit Giardien zu mir (wie ich später rausfand, nicht der erste Fall aus der Zuchtstätte wo Welpen mit Darmparasiten abgegeben wurden), danach traten die ersten Allergieschübe auf, zum Schluß stellten sich eine Patellaluxation und eine ganz leichte HD raus. Dazwischen hatte er immer wieder mit Magen-Darm zu tun, was von der Trainerin auf meinen Streß geschoben wurde, die Magen-Darm Probleme hatten sich aber immer nach einem Tierarztbesuch rasch medikamentös behandeln lassen und ich hatte trotzdem noch psychischen Streß. Er wurde weiterhin als Assistenzhund ausgebildet (Selbstausbildung also Trainerin/Züchterin kam alle 14 Tage für eine Trainingsstunde zu mir nach Hause). Nachdem wir ja beim Röntgen waren und die Gelenksschäden rauskamen (von Trainerin wurde mir ja geraten, als mein Hund nicht mehr laufen konnte, ihn nicht mit zum Tierarzt zu nehmen sie bringe mir tabletten mit!) (lt. Ahnentafel Mutter HD-I(B1)-Grenzfall und Vater HD-B/B bei Patellaluxation Vater frei bei der Mutter war die Patellaluxation gar nicht aufgelistet in der Ahnentafel!) Als Erst Hundebesitzer sagt mir das gar nichts und ich habe mich vor dem Kauf auch gar nicht damit groß beschäftigt. Da die Züchterin ja wußte bzw. ihn selbst mit mir ausbilden wollte, dachte ich Sie weiß ja welche gesundheitlichen Anforderungen er benötigt (gesetzlich gibt es ja leider jetzt erst ein Gesetz, welches aber noch ausgearbeitet werden muß). Nach der Diagnose der Gelenksschäden hab ich ihm der Züchterin schweren Herzens wieder zurückgegeben, denn er müßte zumindest an der PL operiert werden und aus der Sicht der Tierärztin als Assistenzhund somit nicht mehr geeignet. Die abgabe von ihm zurück an die Züchterin fiel mir absolut nicht leicht und nagt immer noch sehr an mir, da ich in dem einen Jahr wo er bei mir schon eine sehr enge Bindung zu ihm hatte. Aber psychisch konnte ich nicht mehr, entweder hatte er Magen-Darm oder allergieschübe (entweder schwoll das Gesicht an das man zum Notdienst mußte, oder sein Bauch, Ohren etc wurden feuerrot) jetzt noch das mit den Gelenken, ich war psychisch einfach fertig. In dem Jahr wo er bei mir war, war ich 17x mit ihm beim Tierarzt! Da alles über Spenden finanziert wurde, ist nun meine Frage da mir auch von der Züchterin/Trainerin gedroht wurde rechtlich gegen mich vorzugehen (habe das mit den wissentlich weitergeben von Welpen mit Darmparasiten an das Vetamt geschrieben und natürlich die Spender informiert das, dass Projekt Assistenzhund bei mir gescheitert ist). Was kann mich erwarten von Züchterin Ihrer Seite aus, oder kann ich rechtlich was erreichen das zumindest das restliche Geld wo von den Spenden noch da sein müßte (wie ca. 2000€ für seine Kastration/Gesundheitsprüfung für Assistenzhunde/Prüfungsgebühr etc.) wieder zurückgezahlt wird. Also lohnt sich ein Gang zum Anwalt? Mfg 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe gut, dass Sie sich nur schweren Herzens von ihm trennen konnten und Sie auch noch immer an ihm hängen.
Hier geht es um viele verschiedene Fragen, so z.B. um Ihre eigenen Ansprüche gegen die Züchterin aus dem Vertrag zwischen Ihnen beiden, wobei dieser zunächst eingesehen werden müsste, da z.B. wichtig wäre zu wissen, ob es sich um einen Kaufvertrag handelt, ob er dort ausdrücklich als Therapiehund verkauft wurde, ob es einen Gewährleistungsausschluss gibt, was genau über Spenden finanziert wurde, zu welcher Form des Assistenzhundes er ausgebildet werden sollte, usw.
Um daneben auch noch zu prüfen, ob und mit welchen Mitteln die Züchterin überhaupt gegen Sie wegen der Information des Veterinäramtes und/oder der Spender vorgehen könnte, müssten Ihre Briefe/Nachrichten vorliegen, da es auf den Wortlaut und die Formulierungen ankommt.
Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen entweder bereits jetzt zur eingehenden Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, oder aber spätestens dann, wenn die Züchterin ihre „Drohung“, gegen Sie vorzugehen, wahr macht und Sie Post von einem Anwalt erhalten.
 

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