zurück zur Übersicht Hund auf Campingplatz 14.04.2010 von Bille G. Sehr geehrte Frau Fries, seit über 30 Jahren habe ich einen Wohnwagen auf einem Campingplatz, den ich zum Wochenende nutze. Im letzten Jahr habe ich mir einen kleinen Hund (23 cm - 6 Kg) angeschafft. Es ist Hundeverbot auf diesem Platz. Der Eigentümer und einige Mieter halten aber Katzen, die natürlich frei laufen. Jetzt wurde mir fristlos gekündigt. Hat der Vermieter damit Erfolg? Wenn ja, wie lange ist die Kündigungsfrist nach 30 Jahren? Mein Hund ist nicht größer als eine Katze, mein Grundstück ist eingezäunt, er läuft auch nicht frei auf dem Platz. Ich bedanke mich recht herzlich und freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Eigentümer eines Campingplatzes kann frei entscheiden, ob er Hunde auf seinem Platz duldet. Um Ihre Frage nach den Erfolgsaussichten der fristlosen Kündigung des Vermieters bzw. der Kündigungsfrist Ihres Mietvertrages konkret beantworten zu können, müssten zunächst die entsprechenden Klauseln des Vertrages geprüft werden. Anhand Ihrer Schilderung könnte eine fristlose Kündigung meines Erachtens unwirksam sein, da Ihr Vermieter Sie zunächst auffordern müsste, den Hund nicht mit mehr mit auf den Platz zu bringen und erst nach Ihrer Weigerung kündigen könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Eigentümer eines Campingplatzes kann frei entscheiden, ob er Hunde auf seinem Platz duldet. Um Ihre Frage nach den Erfolgsaussichten der fristlosen Kündigung des Vermieters bzw. der Kündigungsfrist Ihres Mietvertrages konkret beantworten zu können, müssten zunächst die entsprechenden Klauseln des Vertrages geprüft werden. Anhand Ihrer Schilderung könnte eine fristlose Kündigung meines Erachtens unwirksam sein, da Ihr Vermieter Sie zunächst auffordern müsste, den Hund nicht mit mehr mit auf den Platz zu bringen und erst nach Ihrer Weigerung kündigen könnte.