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Rechtliche Hilfe und Beratung und eine Ersteinschätzung

von André G.

Hallo, ich benötige in einer Angelegenheit rechtliche Hilfe und Beratung und eine Ersteinschätzung. - Hierbei geht es um Diebstahl / Unterschlagung meiner 6 Katzen und vieles an Tierzubehör für Katzen durch den Freund meiner Mutter. Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich musste am 18.01.2021 eine Haftstrafe antreten von 5+5 Monaten, diese läuft derzeit noch in der JVA im offenen Vollzug mit Wochenendurlauben seit Juli 2021. Der Freund meiner Mutter hat sich spontan bereiterklärt, die Katzen erst einmal zu versorgen, nachdem ein Haftaufschub abgelehnt wurde und direkt ein Haftbefehl erging. Mit meiner Mutter und auch ihren Freund habe ich nach Verlegung am 11.02.21 regelmäßig wöchentlich bis zu 3 mal 5 Minuten telefonieren können. Sowohl Schriftlich als auch Telefonisch habe ich gesagt, wenn es mit der Versorgung der Katzen nicht mehr geht oder zu viel wird, gibt es Lösungen, die Katzen anderweitig unterzubringen in einer Pflegestelle durch den Tierschutz, wo ich mehrere Kontakte durch meine ehrenamtliche Tätigkeit habe, diese an meine Mutter / Freund weitergegeben, auch einige Freunde von mir wären bereit gewesen, Katzen für diese Zeit aufzunehmen. Am Telefon wurde mir immer wieder gesagt, das es den Katzen gut geht und es so funktioniert, auch wenn es täglichen Aufwand bringt, täglich in meine Wohnung zu fahren um diese zu versorgen. Bei einem Telefonat im Juni 2021 mit meiner Mutter und durch ihren Freund wurde mir die Nachricht mitgeteilt ( wir haben die Katzen weg, hergegeben, wer die jetzt hat, sagen wir nicht, da du die Katzen nicht mehr bekommen wirst, wir wollen nicht mehr ) ohne vorher mit mir darüber gesprochen zu haben, oder andere Lösungen zu besprechen. Auch werde ich nicht den Aufenthaltsort erfahren. Mit den 6 Katzen wurden auch sämtliches Katzenzubehör im Wert von ca. 800 Euro ( Liste wird noch erstellt ) mit abgegeben. Bei meinem 1. Urlaub im Juli hab ich durch meinen Vermieter im Gespräch erfahren, das die Katzen plötzlich in Nacht und Nebel abgeholt wurden und die selbst davon überrascht waren. Ich sehe hier Diebstahl / Unterschlagung, nachdem ich mir Online einige ähnlich gelagerte Fälle durchgelesen habe. Da ein vernünftiges Gespräch darüber nicht möglich ist mit dem Freund und meiner Mutter, möchte ich hier Rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. -Als erstes möchte ich versuchen mit einem Schreiben durch einen Anwalt mit einer Fristsetzung und welche Rechtlichen Möglichkeiten im weitern Verlauf erfolgen können, ( Klage auf Herausgabe, Strafanzeige etc. ) den Aufenthaltsort der Katzen zu erfahren, und um Herausgabe bitten an die Personen, wo die Katzen sind und welche Möglichkeiten es gibt, gegen die Personen, bei denen die Katzen jetzt sind, sollten diese nicht herausgegeben werden. Erst wenn das nicht wirkt, dann gerichtlich mit Einstweiliger Verfügung zu versuchen meine Katzen wieder zu bekommen, was meine letzte Wahl ist, da es sich hier doch um Familie handelt. Gibt es hier eine Möglichkeit einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, und geht das so lange ich in Haft bin. Meine Entlassung wird am 08.11. oder 9.11. sein Mein nächster Urlaub ist vom 30.09. bis 03.10. bis dahin bin ich nur schriftlich zu erreichen. Freundliche Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihren Ärger und die Hilfslosigkeit, weil Sie derzeit weder eingreifen noch nach den Katzen suchen können.
Leider kommt die geschilderte Situation häufig vor, nämlich dass sich Personen, die sich um die Tiere kümmern sollen, diese nach einiger Zeit entweder in ein Tierheim geben oder an Dritte vermitteln, sei es weil es keine genauen Absprachen gibt, weil sie keine Zeit, keine Lust oder kein Geld mehr dazu haben, oder aus sonstigen Gründen. Eine strafbare Unterschlagung kommt dann in Betracht, hängt jedoch von jedem Einzelfall und den dortigen Vereinbarungen ab.
Das Problem der Tierhalter ist es dann regelmäßig zu erfahren, wohin die Tiere gegeben wurden (hier ist ein Auskunftsanspruch zu prüfen) und sofern die neuen Halter tatsächlich ausfindig gemacht werden können und ein Herausgabeanspruch geltend gemacht werden soll, können diese sich häufig auf einen gutgläubigen Erwerb des Eigentums berufen, wenn sie über die jeweilige Vorgeschichte des Tieres nichts wissen oder getäuscht wurden. Dem Tierhalter bleibt dann in der Regel leider nur ein Schadensersatzanspruch gegen die Pflegepersonen.
An dieser Stelle ist nur leider nur eine allgemeine Einschätzung möglich, wenden Sie sich in Ihrem nächsten Hafturlaub unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort und erfragen, ob er oder sie für Sie den Beratungshilfeschein beantragt oder ob Sie sich diesen selbst beim zuständigen Amtsgericht ausstellen lassen sollen. Neben den oben genannten Ansprüchen ist im Rahmen der Prüfung eines einstweiligen Verfahrens unbedingt mit zu bedenken, dass Sie keine Herausgabe an sich selbst fordern können/dürfen sondern im Zweifel an einen Sequester, der die Tiere dann allerdings in einem Tierheim unterbringen muss, bis die Rechtsverhältnisse geklärt sind.
 

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