zurück zur Übersicht Katze vom tierschutzverein einbehalten 02.10.2021 von M. P. Hallo zusammen, Wir haben aus einem Hauskauf 2 Wildkatzen übernommen Mutter und Kind. Die erste Katze wurde anstandslos vom Tierschutzverein kastriert. Bei der Mutter wurde uns gesagt, wir bekommen die Katze nur wenn wir 95 Euro zahlen. Darf ein Tierschutzverein Verein sowas ? Ohne vorherige Absprache einfach 95 Euro ansetzen und die Katze behalten wenn wir nicht zahlen und zudem noch Mutter von Kind zu trennen? Tierwohl geht anders... Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie über die Forderung überrascht sind, ist verständlich. Leider ist Ihre Schilderung zu kurz um die Rechtslage zu bewerten. Da Sie schreiben, dass es sich bei den Katzen um Wildkatzen handelt, also nicht im Eigentum des Verkäufer des Hauses stand, sind die beiden auch nicht mit dem Hauskauf in Ihr Eigentum übergegangen und sind daher fremde Katzen. Ich nehme an, dass Sie daher auch den Tierschutz eingeschaltet haben und nicht die Katzen selbst und auf eigene Kosten zum Tierarzt gebracht haben. Anderseits möchten Sie die Katze/n nun (kastriert) zurück bekommen. Um Ihre Frage zu beantworten, ob Sie überhaupt etwas zahlen müssen und ob Sie einen Herausgabeanspruch für die beiden haben, müssten die Einzelheiten und die Absprachen bzw. die Korrespondenz mit dem Tierschutzverein eingesehen werden. Wichtig ist unter anderem zu wissen, ob es sich bei den 95,- EUR um eine Vermittlungsgebühr für die Katze handelt oder ob dies die Tierarztrechnung für die Kastration darstellt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie über die Forderung überrascht sind, ist verständlich. Leider ist Ihre Schilderung zu kurz um die Rechtslage zu bewerten. Da Sie schreiben, dass es sich bei den Katzen um Wildkatzen handelt, also nicht im Eigentum des Verkäufer des Hauses stand, sind die beiden auch nicht mit dem Hauskauf in Ihr Eigentum übergegangen und sind daher fremde Katzen. Ich nehme an, dass Sie daher auch den Tierschutz eingeschaltet haben und nicht die Katzen selbst und auf eigene Kosten zum Tierarzt gebracht haben. Anderseits möchten Sie die Katze/n nun (kastriert) zurück bekommen. Um Ihre Frage zu beantworten, ob Sie überhaupt etwas zahlen müssen und ob Sie einen Herausgabeanspruch für die beiden haben, müssten die Einzelheiten und die Absprachen bzw. die Korrespondenz mit dem Tierschutzverein eingesehen werden. Wichtig ist unter anderem zu wissen, ob es sich bei den 95,- EUR um eine Vermittlungsgebühr für die Katze handelt oder ob dies die Tierarztrechnung für die Kastration darstellt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.