zurück zur Übersicht Katze 04.10.2021 von Mike S. Hallo! Ich habe eine Katze über ebay Kleinanzeigen erworben. Mit meiner Freundin/ jetzt ex Freundin. Da ich mich von ihr getrennt habe, habe ich die Katze weil sie mir gehört mitgenommen um für sie zu sorgen. Ich habe leider keinen Kaufvertrag gemacht da ich mit der Verkäuferin bzw die mamakatze Besitzerin ohne Vertrag eingewilligt habe. Jetzt droht meine ex mir von wegen mich anzuzeigen da ich in ihren Augen ein Tierquäler sei. Was kann ich nun dagegen tun. Ich habe keine Papiere das Tier ist noch nicht geimpft oder gechipt oder sonst was was aber am freitag alles geschehen wird. Besten Dank schon mal im voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie die Katze bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihre Exfreundin, wenn sie die Katze tatsächlich für sich beanspruchen will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen, sie die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn sie die Katze nicht herausgeben. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die Eigentumslage an der Katze prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Zunächst wird geprüft, ob Sie beim Kauf der Katze Alleineigentümer geworden sind oder -weil Sie schreiben, dass die Katze mit Ihrer Freundin erworben haben- ob Sie beide zur Hälfte Miteigentümer sind. Von dem Ergebnis dieser Frage hängt dann ab, ob Ihre Exfreundin überhaupt Ansprüche hinsichtlich der Katze hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie die Katze bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihre Exfreundin, wenn sie die Katze tatsächlich für sich beanspruchen will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen, sie die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn sie die Katze nicht herausgeben. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die Eigentumslage an der Katze prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Zunächst wird geprüft, ob Sie beim Kauf der Katze Alleineigentümer geworden sind oder -weil Sie schreiben, dass die Katze mit Ihrer Freundin erworben haben- ob Sie beide zur Hälfte Miteigentümer sind. Von dem Ergebnis dieser Frage hängt dann ab, ob Ihre Exfreundin überhaupt Ansprüche hinsichtlich der Katze hat.