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Hund bei Sonne im Auto/Unfallflucht

von Sabine Viola H.

2009 fuhr ich bei starker Hitze mit dem Auto zu meinem Garten. Der Hund hechelte schon stark. Als ich dann einen Wagen, der gegen die Einbahnstraße stand und den Weg behinderte, touchierte fuhr ich fünfzig Meter weiter, um zunächst den Hund in den schattigen Garten zu lassen.Das ganze fand in Sichtweite zur "Unfallstelle" statt. Der Fahrer d. anderen Wagens kam sofort zu meinem Garten, bevor ich überhaupt den Hund in den Garten gelassen hatte. Jetzt stehe ich vor Gericht wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle.Kennen Sie ähnliche Fälle? Wie kann ich argumentieren? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann gemäß § 142 Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden. Neben dieser Sanktion können 7 Punkte und ein mehrmonatiges Fahrverbot fällig werden. Des Weiteren hat die so genannte Unfallflucht auch zivilrechtliche Folgen. Da es sich um eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt, darf die Versicherung die Regulierung des Schadens teilweise ablehnen, so dass der Unfallflüchtige diese Kosten ebenfalls tragen muss. Aufgrund dieser schwerwiegenden Folgen sollten Sie sich von Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin verteidigen lassen, zumal nur auf diesem Wege vorab Akteneinsicht genommen werden kann und nur so eine sinnvolle Verteidigung vorbereitet werden kann.

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