zurück zur Übersicht Wer ist im Recht? 15.10.2021 von Maxine K. Hallo, ich habe ein großes Problem. Meine Ex-Verlobte und ich haben uns am 1. August einen Hund geholt. Ich habe den Vertrag als alleinige Person unterschrieben und mich auch um den Rest gekümmert (Versorgung, Versicherungen, Hundesteuer etc.) Das einzige, was meine Ex dazu beigetragen hat ist, dass sie die Schutzgebühr überwiesen hat und noch 200€ extra für bereits vorhandenes Spielzeug, Leinen und Co. Zwei Wochen später hat sie sich getrennt und seit dem bin ich mit ihm alleine. Was nicht das Thema ist. Ich liebe meinen Hund über alles. Er ist mein Seelenhund aber genau deshalb habe ich so Angst. Sie schrieb vor einigen Tagen die Vorbesitzer an und bat um eine Kopie des Schutzvertrages. Ich habe mit den Vorbesitzern immer noch sehr guten Kontakt und sie meinten ich stehe alleine auf den Vertrag sie geht er nichts an. Nun ist es allerdings so, dass sie mir scheinbar noch einen rein drücken will und mir mein Baby nehmen will. Jetzt zu meiner Frage. Wie sieht die Rechtslage aus? Ich meine auf dem Vertrag und allen anderen Dokumenten steht mein Name aber sie hat ja die SG bezahlt (es war nicht vereinbart wer zahlt. Sie hat es einfach getan) Kann sie irgendetwas tun? Entschuldigt den langen Text. Ich hoffe ihr könnt mir helfen… liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihre Exverlobte, wenn sie den Hund tatsächlich für sich beanspruchen will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen, sie die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn sie den Hund nicht herausgeben. Zudem spricht für Sie die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB und dass nur Sie in allen Verträgen/Unterlagen genannt sind. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die Eigentumslage an dem Hund prüfen bzw. würde prüfen, ob Ihre Exverlobte das für eine Herausgabeklage notwendige Alleineigentum überhaupt nachweisen kann, was nach Ihrer Schilderung schwierig sein dürfte. Spätestens wenn Sie Post von einem Anwalt/einer Anwältin oder vom Gericht bekommen, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihre Exverlobte, wenn sie den Hund tatsächlich für sich beanspruchen will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen, sie die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn sie den Hund nicht herausgeben. Zudem spricht für Sie die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB und dass nur Sie in allen Verträgen/Unterlagen genannt sind. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die Eigentumslage an dem Hund prüfen bzw. würde prüfen, ob Ihre Exverlobte das für eine Herausgabeklage notwendige Alleineigentum überhaupt nachweisen kann, was nach Ihrer Schilderung schwierig sein dürfte. Spätestens wenn Sie Post von einem Anwalt/einer Anwältin oder vom Gericht bekommen, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.