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Tier-Versorgung auf meinem Balkon

von Irene R.

Liebe Ann-Kathrin Fries! Ich habe eine ETW in einer Eigentümergemeinschaft in Ffm.-Bockenheim. Erdgeschoß mit Balkon, mit Katzenklappe für meine Freigänger-Katze. Die Klappe führt zu einem begrünten Innenhof, der sehr "gepflegt", "schön dekoriert", "sauber" und schrecklich tot ist. Es wurde mir über die Hausverwaltung verboten, dort Eichhörnchen, Vögel und andere Tiere zu füttern und außerhalb meiner Wohnräume Futter auszulegen. Traurig !!! Vor einigen Monaten stellte sich auf meinem Balkon ein Kater ein, unkastriert, sehr scheu. Er war ein Häufchen Elend, als ich ihn kennenlernte; inzwischen sieht er dank Fütterung morgens und abends schon wieder ganz stabil aus. Wo er sich tagsüber aufhält, weiß ich nicht. Es kennt ihn auch niemand aus der Nachbarschaft; er hat Panik vor Menschen und ist ständig auf der Flucht. Auch mir gegenüber zeigt er Angst-Aggressionen (Fauchen, Ohren zur Seite legen), er wird nur "zahm", wenn ich eine Futterschale in der Hand habe. In der dunklen Jahreszeit kann ich ihn relativ problemlos und unbeobachtet versorgen; ich stehe jeden Morgen um 5 h auf, um die leeren Futternäpfe wegzuräumen und noch eine Dose aufzumachen. Der Kater wartet meistens schon. Ich rede dann leise mit ihm und lasse alle Empathie walten, um ihn ein bißchen vertrauensseliger zu machen. Ich freue mich, daß meine Katze, die generell Panik vor anderen Katzen hat, diesen Besucher akzeptiert. Wahrscheinlich kennen sich die beiden schon länger als ich dachte. Er ist friedlich, ignoriert sie meistens; sie ist scheu und abwartend. In den hellen Sommermonaten aber haben die anderen Eigentümer des Hauses mit Sicherheit schon meine Futterschalen auf dem Balkon gesehen, evtl. sogar fotografiert. Bei der letzten ETV wurde mir mit einem RA gedroht, wenn ich weiterhin liegenschaftsfremde Tiere außerhalb meiner Wohnräume füttere. Gehört mein Balkon nicht zu meinen Wohnräumen? Einen ähnlichen Fall hatte ich bereits vor einigen Jahren mit einem herrenlosen Kater, der oft friedlich auf meinem Balkon schlummerte und dann vom Flurfenster aus von der Bewohnerin im 1. Stock bösartig verjagt wurde. Auf diese ältere Geschichte will ich jetzt nicht weiter eingehen; ich konnte diesen Kater später kastrieren und chippen lassen. Er ist jetzt gut untergekommen. Leider werde ich meinen jetzigen wilden Problemkater niemals einfangen und zum TA bringen können, es sei denn, ich darf noch einige Jahre Geduld mit ihm haben ..... Darf ich auf meinem Balkon nicht füttern wen ich will; darf auf meinem Balkon nicht sitzen oder schlafen wer will? Es wird alles beobachtet und der Hausverwaltung gemeldet. Ich kann immer nur mit irgendwelchen nervtötenden Tricks handeln, um nicht erwischt zu werden.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann per Gemeinschaftsordnung die Hunde- und Katzenhaltung einschränken oder die Nutzung der Außenanlagen näher regeln (z.B. Anleinpflicht für alle Hunde, kein Freilauf der Katzen etc.). Hinsichtlich der Katzenfütterung im Freien gibt es entsprechende Gerichtsurteile, wonach sowohl Vermieter als auch die Städte und Gemeinden das Füttern von Tieren im Freien, insbesondere von Katzen verbieten dürfen, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tiere eine Gesundheitsgefahr ausgehe. Die Rechtslage zur Hunde- und Katzenhaltung in Eigentumswohnungen ist sehr kompliziert. In einem Streitfall müssen alle schriftliche Dokumente (Grundbuchauszug, Kaufvertrag etc.) eingesehen und geprüft werden. Zwar wurde das Wohnungseigentumsrecht im Juli 2007 grundlegend geändert, an der Problematik der Tierhaltung bzw. dem Verbot der Tierhaltung hat sich jedoch nichts geändert. Wie dies eingeschränkt oder verboten werden kann, z.B. durch eine ins Grundbuch einzutragende Vereinbarung, durch einstimmigen Beschluss oder einem Mehrheitsbeschluss, etc. hängt von der gesetzlichen Regelung und der jeweiligen Teilungserklärung ab. Wenden Sie sich daher am Besten an einen Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht um sich fundiert beraten zu lassen, zumal der Streit schon lange andauert und Ihnen mit einem Rechtsanwalt gedroht wurde.
 

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