zurück zur Übersicht Nach 7 Jahren Freigang von Katzen verboten 19.04.2010 von Jasmin M. Guten Abend, ich habe seit 7 Jahren immer 2 Katzen die Freigang hatten. Nun sind die beiden Freigänger verstorben und ich wollte meine beiden Wohnungskatzen rauslassen. Ich wohne zur Miete-ländlich- , die Vermieter unter mir. Nun wollen sie mir verbieten, beide Katzen rauszulassen, ich müsste mich für eine Katze entscheiden. Mehr Katzen wollen sie jetzt draussen nicht mehr haben. Dürfen sie das einfach so tun, nachdem ich 7 Jahre lang meine anderen beiden Katzen draussen hatte?Dürfen sie überhaupt einfach bestimmen, dass die Katzen nicht mehr raus sollen? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Offensichtlich hat Ihr Vermieter generell die Katzenhaltung erlaubt und seit sieben Jahren auch den Freigang zweier Katzen. So wie ein Vermieter seine Tierhaltungserlaubnis nachträglich nur bei sehr wichtigen Gründen, z.B. bei starker Lärm- oder Geruchsbelästigung, zurück nehmen darf, so darf er Ihnen meines Erachtens den Freigang zwei weiterer Katzen ebenfalls nicht grundlos verbieten. Sollte er sein Verbot gerichtlich gegen Sie geltend machen, muss er seine Gründe darlegen und das Gericht prüft letztendlich, ob diese für ein Verbot tatsächlich ausreichen würde. Um aber einen Rechts-/Streit mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, versuchen Sie in einem ruhigen Gespräch zu klären, was dahinter steckt und eine Lösung zu finden, mit denen beide Parteien leben können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Offensichtlich hat Ihr Vermieter generell die Katzenhaltung erlaubt und seit sieben Jahren auch den Freigang zweier Katzen. So wie ein Vermieter seine Tierhaltungserlaubnis nachträglich nur bei sehr wichtigen Gründen, z.B. bei starker Lärm- oder Geruchsbelästigung, zurück nehmen darf, so darf er Ihnen meines Erachtens den Freigang zwei weiterer Katzen ebenfalls nicht grundlos verbieten. Sollte er sein Verbot gerichtlich gegen Sie geltend machen, muss er seine Gründe darlegen und das Gericht prüft letztendlich, ob diese für ein Verbot tatsächlich ausreichen würde. Um aber einen Rechts-/Streit mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, versuchen Sie in einem ruhigen Gespräch zu klären, was dahinter steckt und eine Lösung zu finden, mit denen beide Parteien leben können.