zurück zur Übersicht Wer ist Besitzer ohne schriftlichen Kaufvertrag 12.11.2021 von Janine L. Hallo, aufgrund von Trennung müssen die beiden Katzen nun zu einer Person, da diese seit Geburt zusammen sind und Geschwister sind. Ich wollte damals unbedingt Katzen haben, habe meinen ehemaligen Partner somit gefragt ob es ok ist, das Katzen einziehen. Er bejahte dieses und ich begann mich auf die Suche zu machen. Schnell waren 2 Katzen gefunden. Wir haben sie zusammen angeguckt und 2 Katzen wurden reserviert. Der verkauf lief privat. Ich habe eine Anzahlung getätigt und auch die restliche Summe bar bezahlt. Die anschließenden Tierarzt Rechnungen (Kastration, Impfung,Tätowierung, Chippen) habe ich alle gezahlt und ich stehe auch auf den Rechnungen. Ebenso sind sie bei Tasso auf mich registriert und ich habe mich fast ausschließlich um die Pflege der Katzen gekümmert. Nun behauptet mein ex Partner das ihm eine Katze gehört. Habe ich irgendwelche Sachen die beweisen das ich Besitzer bin auch ohne damaligen Kaufvertrag? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Die Umstände aus Ihrer Schilderung sprechen dafür, dass Sie Alleineigentümerin der beiden Katzen sind, auch wenn es nur einen mündlichen Kaufvertrag gab und er bei der Abholung dabei war. Gut ist, dass Sie alle Kosten selbst und auf eigene Rechnung tragen, so dass Sie dies nachweisen können. Da Sie leider nicht schreiben, mit welcher Begründung Ihr Expartner meint, er sei Eigentümer einer der beiden Katzen, kann sein Einwand und die möglichen rechtlichen Folgen hieraus an dieser Stelle nicht geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Die Umstände aus Ihrer Schilderung sprechen dafür, dass Sie Alleineigentümerin der beiden Katzen sind, auch wenn es nur einen mündlichen Kaufvertrag gab und er bei der Abholung dabei war. Gut ist, dass Sie alle Kosten selbst und auf eigene Rechnung tragen, so dass Sie dies nachweisen können. Da Sie leider nicht schreiben, mit welcher Begründung Ihr Expartner meint, er sei Eigentümer einer der beiden Katzen, kann sein Einwand und die möglichen rechtlichen Folgen hieraus an dieser Stelle nicht geprüft werden.