zurück zur Übersicht vermisste Katze 06.01.2022 von Sybille K. Hallo verehrte Frau Fries und liebes TASSO-team! es geht um den am Ende Dezember verschwundenen Kater, er ist spurlos verschwunden, aber es gibt einen Verdacht: Kinder, die sich immer eine Katze gewünscht haben und bereits schon einmal ein nicht "besitzsloses" Tier aufgenommen haben und es durch meine Insistierung wieder zuückgeben mussten, sollen einen weißen Kater seit Weihnachten im Haus haben. Sie lassen niemanden ins Haus und es ist ja auch nur ein Verdacht. Natürlich müssten sie einen solchen Fund melden, aber - nichts gegen Ausländer - sie stammen aus dem Balkan und kennen vielleicht unsere Gesetze nicht. Leider haben sie auch keine Katzen-Erfahrung. Konkrete Frage: wie kann man ausser mit Bitten und Betteln wie sehr die Halter ihr Tier vermissen, sich selbst überzeugen? Die Polizei darf ja auch nicht ins Haus und würde es wohl auch nicht tun? Ich - jahrzehntelang aktiv im Tierschutz und Journalistin plane einen Artikel über Grauzone z.B. prüft niemand ein Verkehrsopfer ob gechipped oder nicht (ich berge diese armen Wesen und bringe sie tot oder lebendig zum Tierarzt) einen Artikel in Lokal- und Fachzeitungen. Eigentlich sind (Haus)tiere keine Sache und dennoch ist es ja "nur" Sachbeschädigung ... Für jeden Tipp dankbar und mit den allerbesten (Segens)wünschen grüßen Sybille Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dies ist eine schwierige Situation. Richtig ist, dass die Polizei ohne konkrete begründete Anhaltspunkte und ohne Gefahr im Verzug das Haus der Familie, die den Kater vermutlich bei sich haben könnte, jedenfalls nicht ohne oder gegen den Willen der Familie betreten dürfte. Aus anderen Fällen weiß ich aber, dass es tierliebe Polizisten und Polizistinnen gibt, die ein Gespräch mit den möglichen Besitzern führen und einen Vermittlungsversuch starten. Sie könnten eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung gegen Unbekannt erstatten und Ihre Vermutungen wo sich der Kater aufhalten könnte hinzufügen. Wichtig ist, dass Sie - so wie an dieser Stelle gemacht haben - klar zwischen eigenen Vermutungen eigenen Erfahrungen und Tatsachen unterscheiden, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass nicht Sie selbst gesehen haben, dass „die Kinder einen weiße Kater im Haus haben“, sondern dies nur vom Hören Sagen, also von Dritten, kennen. Hilfreich wäre es daher, wenn Sie die/se Person/en, die die eigentlichen „Augenzeugen“ sind nochmals befragen, insbesondere auch, woher er/sie weiß, dass sich um einen weißen Kater und nicht um eine Katze handelt, um entweder die Vermutung untermauern zu können oder um zu aufzuklären, dass es sich nicht um Ihren Kater handelt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dies ist eine schwierige Situation. Richtig ist, dass die Polizei ohne konkrete begründete Anhaltspunkte und ohne Gefahr im Verzug das Haus der Familie, die den Kater vermutlich bei sich haben könnte, jedenfalls nicht ohne oder gegen den Willen der Familie betreten dürfte. Aus anderen Fällen weiß ich aber, dass es tierliebe Polizisten und Polizistinnen gibt, die ein Gespräch mit den möglichen Besitzern führen und einen Vermittlungsversuch starten. Sie könnten eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung gegen Unbekannt erstatten und Ihre Vermutungen wo sich der Kater aufhalten könnte hinzufügen. Wichtig ist, dass Sie - so wie an dieser Stelle gemacht haben - klar zwischen eigenen Vermutungen eigenen Erfahrungen und Tatsachen unterscheiden, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass nicht Sie selbst gesehen haben, dass „die Kinder einen weiße Kater im Haus haben“, sondern dies nur vom Hören Sagen, also von Dritten, kennen. Hilfreich wäre es daher, wenn Sie die/se Person/en, die die eigentlichen „Augenzeugen“ sind nochmals befragen, insbesondere auch, woher er/sie weiß, dass sich um einen weißen Kater und nicht um eine Katze handelt, um entweder die Vermutung untermauern zu können oder um zu aufzuklären, dass es sich nicht um Ihren Kater handelt.