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Katzen-Schutzbrief rechtliche Frage

von Tomaso F.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zum Katzen-Schutzvertrag und möchte mich mit meinem sehr naheliegender Anliegen an Sie wenden. Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen helfen. Folgende Situation besteht aktuell: Ich wohne mit meiner Ex Partnerin zusammen, welche mit der Vorbesitzerin, ihrer und meiner Katze einen Schutzvertrag vorletztes Jahr geschlossen hat. Mündlich wurde zwischen meiner Ex Partnerin und mir beschlossen, dass die eine Katze meine Katze ist und mit mir umziehen wird und die andere Katze bei meiner Ex Partnerin bleibt. Auch ein Whatsapp Chatverlauf diesbezüglich besteht wo dies angedeutet wurde. Nun möchte ich ausziehen. Meine Ex Partnerin nimmt leider meine Katze als Druckmittel und möchte mehrere Tausend Euro von mir ansonsten gibt sie mir meine Katze nicht mit. Ich habe die Impfung gezahlt, alle Tierarztrechnungen auf meinen Namen gezahlt, es besteht eine Tierarzt & OP Versicherung über mich, ich zahle jeden Monat das Futter & Spielzeug für meine Katze. Alle Rechnungen, Zahlungen & Verträge bis auf den Schutzvertrag laufen über meinen Namen und sind nachweisbar. Die beiden Katzen verstehen sich nicht mehr so gut miteinander. Meine Katze hängt sehr stark an mir. Ich bin quasi ihre Bezugsperson. Beide sind 1 1/2 Jahre alt. Habe ich nun ein Recht auf meine Katze? Rechtlich gesehen wird eine Katze leider als Sache gesehen. Der Tierschutz hat mich an den Rechtsanwalt empfohlen. Laut Tierschutz im Internet kann der Schutzvertrag angefechtet werden mit den Kriterien welche ich erfülle. Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
 
Da Sie die Katze bei ihrem Auszug mitnehmen möchten ist zu prüfen, ob Sie Alleineigentümer der Katze sind, so dass Ihre Ex-Freundin weder die Mitnahme verhindern kann noch einen Kaufpreis von Ihnen fordern könnte.
 
Da die Prüfung der Eigentumslage allerdings sehr kompliziert ist und von den Einzelheiten abhängt, ist hier nur ein Überblick möglich.
 
Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass ursprünglich Ihre Exfreundin mit der Vorbesitzerin einen „Schutzvertrag“ über beide Katzen geschlossen hat, was zunächst für deren Alleineigentum spräche.
 
Durch die mündliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Freundin, dass "Ihre Katze" Ihnen gehört und ihr die andere Katze, könnte Ihre Ex-Freundin Ihnen ihr Eigentum an "Ihrer Katze" übereignet haben, so dass Sie dadurch Alleineigentümer der Katze sind und diese mitnehmen können. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass Sie nachweislich alle Kosten für die Katze selbst und auf eigene Rechnung bezahlen. Dass es einen WhatsApp-Chat über diese Vereinbarung gibt, ist sehr hilfreich, um diese zu beweisen, allerdings müsste der genaue Wortlaut eingesehen werden, da Sie schreiben, dass dies nur „angedeutet“ wurde.
 
Sie sollten sich unbedingt vor einem Auszug ohne die Katze ausführlich anwaltlich beraten lassen, da Sie durch das Zurücklassen der Katze rein tatsächlich in die schlechtere Position geraten, Ihre Ex-Freundin notfalls auf Herausgabe der Katze verklagen zu müssen. Das sinnvolle und taktische Vorgehen um mit Ihrer Katze auszuziehen, sollten Sie daher einem vertraulichen Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht erörtern.

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