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Vermittlung eines Streunerkaters

von Cordula D.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 11.02.2022 wurde ein schwarz-weißer Kater mit verletzter Pfote in ländlicher Gegend aufgefunden. Seit einem halben Jahr wurde er von Bewohnern eines Reitstalles mehrfach gesichtet. Da die Verletzung (starke Schwellung) behandlungsbedürftig war, habe ich ihn zum Tierarzt bringen lassen. Man hatte mich kontaktiert, da ich mich seit vielen Jahren um freilebende Katzen kümmere. Der Kater war nicht kastriert, nicht gechipt, nicht tätowiert. Da er seit Monaten im Gebiet unterwegs war, habe ich zwecks Vermittlung einen großen Check-up machen lassen. Der Kater wurde kastriert, gechipt und vermittelt. Nun hat sich eine Familie gemeldet, die ihren Kater sucht. An Hand von Fotos handelt es sich um den vermittelten Kater. Eine Fundmeldung habe ich nicht gemacht, da der freilebende Kater sich seit mehr als einem halben Jahr bei dem Reitstall aufhielt. Die Luftlinie zwischen Reitstall und der Familie beträgt 1,5 km. Als vermisst wurde er am 24.02.2022 in ebay kleinanzeigen eingestellt, aber weder bei Tasso noch beim zuständigen Tierschutzverein. Muss der Kater zurück gegeben werden? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihr Fall zeigt das große Dilemma der Tierschützer, die sich um freilebende Katzen kümmern, die oft nicht kastriert, nicht gechipt, nicht tätowiert und nicht registriert sind und daher nicht eindeutig zu bewerten ist, ob es sich tatsächlich um eine herrenlose Streunerkatze oder um eine Freigängerkatze handelt. Extreme Verwahrlosung und Unterernährung können bei einer Katze darauf hinweisen, dass es sich um eine herrenlose Streunerkatze handelt, allerdings muss auch hier geprüft werden, ob das Tier nicht doch einem Halter zugeordnet werden kann. Denn auch hier kann es sich um Freigängerkatze handeln, die vermisst wird und über einen längeren Zeitraum alleine überleben musste. Mittlerweile gibt es daher viele verwaltungsgerichtliche Urteile, die vereinfacht gesagt, vom Grundsatz ausgehen, dass Haustiere nicht herrenlos werden und Hauskatzen grundsätzlich als Haustiere gehalten werden und damit als Fundtiere gelten (so z.B. das Verwaltungsgericht Stuttgart in seiner Entscheidung im Jahre 2013).
 
Dies zugrunde gelegt geht es rechtlich hier „nur“ um die Prüfung der Eigentumslage, ich bitte daher um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Auch wenn Sie nicht wussten ob bzw. wem der Kater gehört, dass es sich nicht um Ihr Eigentum und damit um einen fremden Kater handelt, war Ihnen bewußt. Andes als ein Finder, der gesetzlich zur Anzeige des Fundes verpflichtet ist, wenn er ein Fundtier an sich nimmt, ist der Eigentümer des Tieres nicht verpflichtet eine Suchanzeige oder eine Vermißtenanzeige aufzugeben.
 
Indem Sie den fremden Kater vermittelt haben, haben Sie über fremdes Eigentum verfügt. Hier ist nun zu prüfen, ob die Familie gegen Sie einen Herausgabeanspruch hat, obwohl Sie die den Kater mittlerweile an einen Dritten übergeben und somit nicht in im Besitz haben und wenn nicht, ob ein Schadensersatzanspruch gegen Sie bestehen könnte. In diesem Falle ist jedoch zu Ihren Gunsten wiederrum ein Schadensersatzanspruch gegen die Familie zu prüfen, da Sie die starke Schwellung des Katers auf Ihre Kosten beim Tierarzt behandeln lassen mussten, was eigentlich deren Pflicht gewesen wäre. Ob auch die Kosten für das Chippen und Kastrieren darunter fallen, müsste weiter geprüft werden.
 
Sollten Sie sich mit der Familie nicht gütlich einigen können, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 
 

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