zurück zur Übersicht Teilweiser Halterwechsel/Hundeadoption 04.03.2022 von Dimitrios K. Sehr geehrte Damen und Herren, seit nun zwei Jahren besitzen wir einen Hund (Boston Terrier), welchen meine Partnerin und ich sehr lieben. Den Hund habe ich gekauft und ich bin auch offiziell der Halter des Hundes. Für meine Partnerin ist das immer ein fader Beigeschmack, da sie den Hund auch sehr lieb hat und dieser auf uns beide fixiert ist. Ich möchte meiner Partnerin daher ermöglichen, dass sie auch die eingetragene Halterin ist bzw. auch offiziell die Hundemama von dem kleinen Ding wird :) Ist das grundsätzlich möglich? Wenn ja, was müssen wir dafür tun? Vielen Dank vorab! Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten zur Klarheit und zu Beweiszwecken eine schriftliche Vereinbarung miteinander schließen, die die wichtigsten Punkte umfasst, so z.B. dass Sie beide ab sofort Gemeinschaftseigentümer des Hundes sind. Wenn Sie Ihr diese Eigentumshälfte kostenlos übereignen also schenken wollen, halten Sie auch das fest, wird ein Kaufpreis gezahlt, dann entsprechend diese Tatsache und den gezahlten Betrag. Halten Sie schriftlich fest, was das Gemeinschaftseigentum hinsichtlich der Kosten für den Hund zur Folge haben soll, z.B. ob Sie sich alle Kosten teilen oder wer von Ihnen welche Kosten übernimmt, o.ä. Ebenfalls regeln sollten Sie was im Falle der Trennung mit dem Hund geschehen soll. Für den Fall, dass einer von Ihnen beiden verstirbt, sollten Sie unbedingt vorsorgen, allerdings sollte dies in einem Testament geschehen. Wenn Sie einen ausführlicheren oder individuell erstellen Vertrag verwenden möchten, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten zur Klarheit und zu Beweiszwecken eine schriftliche Vereinbarung miteinander schließen, die die wichtigsten Punkte umfasst, so z.B. dass Sie beide ab sofort Gemeinschaftseigentümer des Hundes sind. Wenn Sie Ihr diese Eigentumshälfte kostenlos übereignen also schenken wollen, halten Sie auch das fest, wird ein Kaufpreis gezahlt, dann entsprechend diese Tatsache und den gezahlten Betrag. Halten Sie schriftlich fest, was das Gemeinschaftseigentum hinsichtlich der Kosten für den Hund zur Folge haben soll, z.B. ob Sie sich alle Kosten teilen oder wer von Ihnen welche Kosten übernimmt, o.ä. Ebenfalls regeln sollten Sie was im Falle der Trennung mit dem Hund geschehen soll. Für den Fall, dass einer von Ihnen beiden verstirbt, sollten Sie unbedingt vorsorgen, allerdings sollte dies in einem Testament geschehen. Wenn Sie einen ausführlicheren oder individuell erstellen Vertrag verwenden möchten, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.