Wir haben unsere Hündin (7 Monate alt) Anfang Februar 2022 bei einer privaten Organisation abgeholt. Die Hündin ist aus Rumänien. Sie wurde von dieser privaten Organisation nach Deutschland gebracht. Der schriftlich abgeschlossene Vertrag zwischen uns und der vermittelnden Organisation ist ein „Tier Übernahme Vertrag“. Bei Übergabe sagte die Vermittlerin mehrmals, dass Hunde häufig Durchfall bekommen, wenn sie gestresst sind und es sein kann, dass auch unsere Hündin aus Stressgründen Durchfall entwickelt. Das sei nicht schlimm und würde schnell wieder weggehen, sagte sie. Sie fügte hinzu, dass sie aber ein Medikament zur Behandlung da hätte, welches wir uns holen könnten, falls Stress-Durchfall auftreten und dieser wässrig werden sollte. Die Hündin hatte von Tag 1 an tatsächlich Durchfall. Wir glaubten den Erzählungen der Vermittlerin, dass dies vom Stress des Umzugs kommt. Es wurde für ein paar Tage minimal besser und dann kam nachts, 10 Tage nach Abholung, vollkommen wässriger Durchfall aus der Hündin buchstäblich rausgelaufen. Zunächst holten wir das Medikament der Vermittlerin, da wir zu dem Zeitpunkt immer noch glaubten, dass es der Stress sei. Es wurde nicht besser und dann folgten diverse Tierarztbesuche. Wegen nächtlichem Erbrechen mussten wir einmal sogar eine Tierärztlichen Klinik aufsuchen. Inzwischen haben wir über €600,00 für die Behandlung ausgegeben und inzwischen ist erwiesen, die Hündin ist von Giardien befallen. Dabei ist uns ebenfalls klar, dass sie diese bereits bei Übergabe hatte, da sie von Beginn an die benannten Symptome hatte. Wir möchten unseren liebgewonnenen Vierbeiner nicht zurückgeben. Wir möchten aber die Behandlungskosten erstattet bekommen. Der Hund wurde uns eindeutig krank übergeben. Da die Vermittlerin bei Übergabe wiederholt erwähnte „es kann sein, dass sie vom Stress Durchfall bekommt…“ ist davon auszugehen, dass sie vom Zustand des Hundes wusste, uns diesen bewusst verschwieg und uns glauben lassen wollte, dass der Durchfall durch Stress verursacht wird. Es ist zudem davon auszugehen, dass sie genau wusste, dass der Hund Giardien hat, da sich im Nachgang herausstellte, dass das Medikament, welches uns von der Vermittlerin gegeben wurde, Panacur war, ein Mittel gegen Giardien. Nur war die Dosierung nicht ansatzweise ausreichend für die Körpergröße unserer Hündin. Drei Punkte des „Tier Übernahme Vertrags“ machen uns Sorgen, weshalb wir bisher auch noch keine Ansprüche gegen die Vermittlerin gestellt haben: Nr. 13: Hier steht unter anderem: „für nach Übernahme anfallende Kosten jedweder Art kommt die Vermittlungsorganisation (im Vertrag konkret benannt) nicht auf“. Gleichzeitig steht hier drin, dass die Hunde „bei Übergabe gesund“ sind. Diesen Teil des Vertrags hat die Vermittlerin ihrerseits nicht eingehalten. Nr. 15: „Es besteht Einigkeit darüber, dass die Vermittlungsorganisation (im Vertrag konkreter Name) berechtigt ist, das Tier abholen zu lassen, wenn der neue Tierhalter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die bereits entrichtete Schutzgebühr wird in keinem Falle zurückerstattet, auch nicht wenn der Hund freiwillig aus welchen Gründen auch immer zurückgegeben wird“. Nr. 17: „Das Tier kann von der Vermittlungsorganisation (im Vertrag konkret benannt) jederzeit zurückgefordert werden, bei jedweder Art von Missständen“. Wir möchten wissen: 1. Ob ein Vorgehen gegen die Vermittlerin überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend ist? 2. Ob die Vermittlerin laut des geschlossenen Vertrags tatsächlich ein Recht hat uns den Hund wegzunehmen? Wir möchten unser neues Familienmitglied nämlich auf keinen Fall zurückgeben und haben Sorge, dass die Vermittlerin aus Trotz, weil wir sie rechtlich angehen und Ansprüche gegen sie geltend machen wollen, den Hund wieder zurückfordert und dies laut Vertrag auch darf. 3. Ist es rechtens, dass sie in dem Fall, dass sie den Hund wieder zurücknehmen darf und dies tut, dabei auch die Schutzgebühr einbehält?