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Tierheimmitarbeiter hat Hund aus Familie genommen - Ablauf korrekt?

von Cornelia W.

Wir hatten einen jungen Hund aus der spanischen Tötung, der zuvor bei einem Hundetrainer in Pflege war. Unser Hund Nr. 4 war eigentlich ein Musterbeispiel von einem Familienhund, nur begann er nach einigen Wochen, beim Aufwachen abzuschnappen. Hinterher kam er aus der Demutsgeste schier nicht wieder heraus. Der Tierarzt war der Meinung, dies sei ein Fall für den Hundepsychologen, einstweilen sei Maulkorbtraining anzuraten. Doch ein Mitarbeiter des örtlichen Tierheims machte uns den Vorschlag, den Hund mitzunehmen und ein paar Tage beobachten, dann werde man weitersehen. Uns ging es nur um die kurzfristige Sicherheit unserer Kinder. Am nächsten Tag erschien der Trainer mit einem Übergabevertrag ans Tierheim und stellte mich vor die Wahl, diesen entweder zu unterschreiben, oder es käme das Veterinäramt ins Haus, und dann würden hier Dinge geschehen, die sich meinem Einfluß gänzlich entzogen. Begründung: Übergriffe auf die Kinder - Gefahr im Verzug. Nun, nach wenigen Wochen, finde ich unseren Hund ausdrücklich als Familienhund auf der Vermittlungsseite des Tierheims, und wenn ich mir die Beschreibung so durchlese, wäre seine Weggabe gänzlich unnötig gewesen. Was kann in einem solchen Fall getan werden? Denn die Mitarbeiterin der Organisation, die uns den Hund vermittelt hatte, sprach davon, ihr sei durch den Tierheim-Mitarbeiter von beengten Verhältnissen, mangelndem Auslauf und Kindern berichtet worden, die den Hund nicht in Ruhe gelassen hätten, ich hätte jeden Rat in den Wind gschlagen - kurzum: alles Dinge, die nicht stimmen! Fraglich ist daher, ob dies tatsächlich so gesagt wurde. Überdies stellte die Übergabe ans Tierheim einen unfreiwilligen Vertragsbruch gegenüber der Organisation dar, die uns den Rüden vermittelt hatte. Wie soll ich mich verhalten? Er war ja eigentlich auf einem guten Weg, und das Abschnappen hätten wir sicher in den Griff bekommen, genauso wie die Angst vor Autos. Für Ihre Bemühungen im voraus besten Dank.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider schreiben Sie nicht, was genau Sie erreichen möchten. Möchten Sie den Hund zurück, möchten Sie “nur“ gegen die Vorgehensweise des Tierheimmitarbeiters vorgehen, oder geht es darum, wie Sie sich wegen des Vertragsbruchs gegenüber der Organisation, die Ihnen den Hund vermittelt hat, verhalten sollen? Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie sich anscheinend an das örtliche Tierheim gewandt haben, um den Hund zum Schutze Ihrer Kinder dort, abzugeben. Ob dies ein tatsächlich ein “unfreiwilliger Vertragsbruch“ war, ist daher fraglich. Eine ausführliche Antwort im Hinblick auf die drei genannten Varianten ist ohne Kenntnis aller Umstände, insbesondere der Gespräche und Vereinbarungen mit dem örtlichen Tierheim, nicht möglich. Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

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