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Diebstahl des Katers

von Alina S.

Hallo seit 2 Monaten vermissen wir unseren gechipten Freiläufer. der Kater ist seit fast 6 Jahren bei uns und seit 5 Jahren nach der Kastration auch draußen, er ist in der Nachberschaft bekannt. Nun ist es so, dass 2-3 Wochen vor dem Verschwinden des Katers eine Frau aus dem Dorf kam und meinte, daß eine andere Dame ihr sagte, wir würden den Kater nicht wollen und immer raus schmeißen. So sie meine auch sie konnte ja den Kater mitnehmen wir würden es ja nicht merken da er ja angeblich nur draußen leben würde. Wir haben der Dame an der Tür erklärt, dass es sich sicher um ein Missverständnis handelt und der Kater immer rein darf aber wir ihn nicht zwingen zuhause zu sein. Jetzt ist der Katzer weg, plötzlich kommt mein Nachbern und sagt hör mal die Dame war demletzt bei mir und meinte, ich solle mir mal keine Sorgen machen, dem Kater ginge es gut. Auf Nachfrage, woher sie das denn wisse, meinte die Dame, sie hatte einen Zettel im Briefkasten gehabt. Ich bin mittlerweile der Meinung, sie hat den Kater weiter gegeben. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Lg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kommt es bei Freigängerkatzen immer wieder zu dem geschilderten Problem, dass andere Personen meinen es besser zu wissen als der Eigentümer und mit dem Gedanken „es doch nur gut mit der armen Katze zu meinen“ durch das regelmäßige An/füttern und/oder bei sich aufnehmen und vielleicht sogar auf sich selbst zu registrieren, sich widerrechtlich anzueignen und dem eigentlichen Eigentümer zu entziehen.
 
Hierzu grundsätzliches vorweg.
 
Der Eigentümer eines Tieres kann über sein Eigentum entscheiden (ein nach Artikel 14 Grundgesetz in Verbindung mit § 903 BGB geschütztes Grundrecht). Dies beinhaltet auch die Entscheidung, ob und wem er seine Katze übereignen möchte, sei es z.B. durch Schenkung oder durch einen Verkauf.
 
Das Füttern und Anlocken einer fremden Katze ist nicht grundsätzlich verboten. Dabei sollte es aber auch belassen werden. Gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers ist sogar auch das zu unterlassen, selbst wenn man der Meinung ist, es besser zu wissen als der Eigentümer. 
 
Wer eine fremde Katze an sich nimmt, ohne eine ordnungsgemäße Fundmeldung beim örtlichen Fundbüro zu machen, verstößt gegen das Fundrecht und kann sich einer Fundunterschlagung strafbar machen.
 
Die Frage in Ihrem Falle ist nun, ob eine Strafanzeige und ein Strafantrag sinnvoll ist oder ob die Dame, die Sie im Verdacht haben, Ihren Kater weitervermittelt zu haben, zunächst selbst oder durch einen Anwalt oder eine Anwältin anschreiben und zur Herausgabe bzw. zur Auskunft, wohin sie Ihren Kater gegeben hat, aufzufordern.
 
Lassen Sie sich zunächst von der Nachbarin, die Ihnen von dem Besuch der anderen Dame berichtet hat und dass es dem Kater gut gehe, eine ausführliche schriftliche Schilderung dieses Gespräches geben. Wenden Sie sich dann bei weiterem Beratungsbedarf hiermit an eine Anwalt oder eine Anwältin um das weitere mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen zu besprechen.
 

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