zurück zur Übersicht Katze sichern 09.05.2022 von Bettina S. Guten Tag, ich hätte eine Frage. Leider ist es ziemlich modern geworden, eine Katze, obwohl diese oft gepflegt sind, nicht abgemagert, nicht verletzt ... zu "sichern" und ins Tierheim zu bringen, weil man der Meinung ist, dass die Katze kein zu Hause hat. Man liest das immer wieder, sieht ein Foto von einer offensichtlich gesunden und munteren Katze, die in ihrem Revier da und dort rumstreift mit der Frage, ob die jemandem gehört, da man sie sonst sichere und ins Tierheim bringen würde und das tun die dann auch, das ist ja das schlimme. Die nehmen an, dass jeder ins Internet schaut und wenn man das nicht macht - warum sollte man auch, wenn alles in Ordnung ist - dann finden die, man sei selber schuld, wenn man die Katze einfach so rumlaufen lässt. Ist dies rechtens? Wenn eine Katze offensichtlich unterernährt ist, eine Verletzung hat oder es wirklich den Anschein macht, sie hat kein zu Hause und kommt alleine nicht zurecht, dann ja, aber wenn nichts davon zutrifft? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das ist bei Freigängern tatsächlich ein Problem, insbesondere wie Sie richtig schreiben, wenn eine Katze üblicherweise nicht täglich nach Hause kommt und die Halter somit gar nicht davon ausgehen, dass ihre Katze „vermißt“ ist und sie auch nicht nach ihr suchen. Zur Sicherheit sollten daher Freigänger gekennzeichnet UND registriert werden, wobei dies in mittlerweile immer mehr Städten mittels einer Katzenschutzverordnung auch zur Pflicht für die Halter geworden ist/wird. Für die Frage, ob das Einfangen und Verbringen ins Tierheim von offensichtlich gut genährten und gesunden Katzen rechtmäßig ist, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 26.04.2018 (Az. 3 C 24.16.) interessant. Im Rahmen der Frage, ob Tierärzte ihre Kosten für behandelte Fundtiere von den Städten und Gemeinden, die für die Versorgung von Fundtieren gesetzlich verpflichtet sind, erstattet verlangen können, hat das Gericht unter anderem klar ausgesprochen, dass immer dann von einer Fundsache oder einem Fundtier auszugehen ist, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache oder Tier nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Daher ist auch bei Katzen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass es sich nicht um herrenlose verwilderte Katzen handelt, sondern dass sie einen Eigentümer hat und es sich um ein Fundtier handelt bzw. das Fundrecht anwendbar ist. Eine fremde Katze, die weder unterernährt, verwahrlost oder verletzt ist, ohne Notwendigkeit an sich zu nehmen und in ein Tierheim zu bringen, sollte daher in jedem Einzelfall gut abgewogen werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das ist bei Freigängern tatsächlich ein Problem, insbesondere wie Sie richtig schreiben, wenn eine Katze üblicherweise nicht täglich nach Hause kommt und die Halter somit gar nicht davon ausgehen, dass ihre Katze „vermißt“ ist und sie auch nicht nach ihr suchen. Zur Sicherheit sollten daher Freigänger gekennzeichnet UND registriert werden, wobei dies in mittlerweile immer mehr Städten mittels einer Katzenschutzverordnung auch zur Pflicht für die Halter geworden ist/wird. Für die Frage, ob das Einfangen und Verbringen ins Tierheim von offensichtlich gut genährten und gesunden Katzen rechtmäßig ist, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 26.04.2018 (Az. 3 C 24.16.) interessant. Im Rahmen der Frage, ob Tierärzte ihre Kosten für behandelte Fundtiere von den Städten und Gemeinden, die für die Versorgung von Fundtieren gesetzlich verpflichtet sind, erstattet verlangen können, hat das Gericht unter anderem klar ausgesprochen, dass immer dann von einer Fundsache oder einem Fundtier auszugehen ist, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache oder Tier nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Daher ist auch bei Katzen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass es sich nicht um herrenlose verwilderte Katzen handelt, sondern dass sie einen Eigentümer hat und es sich um ein Fundtier handelt bzw. das Fundrecht anwendbar ist. Eine fremde Katze, die weder unterernährt, verwahrlost oder verletzt ist, ohne Notwendigkeit an sich zu nehmen und in ein Tierheim zu bringen, sollte daher in jedem Einzelfall gut abgewogen werden.