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Wer haftet bei Verletzung

von J. P.

Guten Tag ich bin eine Katzenbesitzerin und ich gehe mit meinem Kater gelegentlich raus mit Leine und Geschirr. Mein Kater ist das gewöhnt und macht das gerne. Einfach nur bisschen Bewegung und frische Luft genießen. Was ist wenn ein freilaufender Hund ohne Leine obwohl Leine Pflicht ist auf meinem Kater los geht und von meinem Kater eine gewischt bekommt, wer haftet? Ich frage das, weil ein Hundebesitzer meinte der seinen Hund ohne Leine obwohl Leinen Pflicht ist laufen lässt und nicht einmal seinen Hund zurück pfeift obwohl ich ihn drum höflich gebeten habe meinte wenn meine Katze seinen Hund verletzt, muss ich haften und Steuern zahlen. Und es sei tierquälerei wenn ich mit meinem Kater spazieren gehen mit leine und Geschirr. Ich finde das absourd solange das eine Katze mag warum nicht, ich bin ein tierlieber Mensch und tue ganz bestimmt nicht meinem Kater weh dafür liebe ich ihn zu viel mein Kater ist wie mein Kind einfach ein Familienmitglied. Für ihre Rückantwort bin ich Ihnen sehr dankbar. Nette Grüße J. P.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Meinungen zu angeleinten Spaziergängen Katzen gehen weit auseinander, ausdrücklich verboten ist jedenfalls nicht. Für die Frage nach der Haftung, falls Ihre Katze dabei einen Hund verletzt, ist dies zunächst nicht wichtig, da Sie als Tierhalterin gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig für alle Schäden haften müssen, die Ihre Katze verursacht. Daher sollten Sie unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden durch Ihre Katze mitumfasst.
 
Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Hundehalters abgezogen werden, so dass Sie dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten müssten. Die Mitschuld hängt immer von den Einzelheiten des jeweiligen Sachverhaltes ab, so z.B. wenn gegen die Leinepflicht verstoßen wird und Sie ihn aufgefordert haben, den Hund nicht an Ihre Katze heranzulassen bzw. den Hund zurückzurufen und er sich bewusst darüber hinwegsetzt. In solchen Fällen ist es immer hilfreich, wenn es Zeugen gibt.
 
Welche Steuern der Hundehalter meint, die Sie dann zahlen müssten, ist nicht nachvollziehbar, da es meines Wissens an Ihrem Wohnort zwar eine Hundesteuersatzung, aber keine Katzensteuersatzung gibt.
 

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